14. September 2012 von Hartmut Fischer
Teilen

Anwohner durch Zulassung von acht Windkraftanlagen nicht in ihren Rechten verletzt

Anwohner durch Zulassung von acht Windkraftanlagen nicht in ihren Rechten verletzt

Teilen
14. September 2012 / Hartmut Fischer

Ein Park mi510727_web_R_K_by_norbert_wei_pixelio.det acht Windenergieanlagen verletzt nicht unbedingt die Rechte von Anliegern. Der von dem Park ausgehende Lärm sei zumutbar. Dies entschied zumindest das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil.

Das Verfahren wurde durch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ausgelöst, die der Rhein-Hunsrück-Kreis einem Energieversorger nach gründlicher Prüfung erteilt hatte. Mit der Beantragung hatte der Antragsteller auch diverse Gutachten vorgelegt. Nach erteilter Genehmigung versuchten zwei in der Nähe der geplanten Anlage lebende Anlieger den Bau des Windparks zu stoppen. Sie legten zunächst Widerspruch ein und beantragten gleichzeitig vorläufigen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.

Doch in beiden Fällen unterlagen die Antragsteller vor Gericht. Die Richter stellten im Eilverfahren fest, dass die Widersprüche im Hauptverfahren nicht erfolgreich sein würden. Der Bau der Windparks mit acht Windkraftanlagen verletze die Rechte der Antragsteller nicht. Der zu erwartende Lärm sie für die Anlieger zumutbar.

Das Gericht berief sich hierbei auf ein Expertengutachten. Danach würden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass der Betrieb nachts auf vier Windräder begrenzt würde und der Lärm in dieser Zeit nur begrenzt zugelassen sei.

Die Häuser der Kläger befanden sich zudem knapp 1.300 beziehungsweise über 1.700 Meter von der geplanten Anlage entfernt. Darum könne von den Windrädern auch keine optisch unzumutbare Belästigung ausgehen. Auch andere Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Schatten der Türme oder Eisflug von den Flügeln der Anlage seien nicht zu erwarten.

Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 07.08.2012 – Aktenzeichen: 7 L 549/12.KO und 550/12KO
Foto: (c) Norbert Weiß / www.pixelio.de 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.