12. September 2012 von Hartmut Fischer
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Mietrecht: Änderungen bereits Anfang 2013?

Mietrecht: Änderungen bereits Anfang 2013?

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12. September 2012 / Hartmut Fischer

Der Bundestag hat die Termine zum Gesetzänderungsverfahren für das Mietrecht festgelegt. Danach könnten die Änderungen bereits Anfang 2013 in Kraft treten.

Nach den bekannt gegebenen Terminen wird die erste Lesung am 27. September, die Anhörung der Verbände am 16. Oktober und am 8. beziehungsweise 9. November die zweite und dritte Lesung stattfinden. Am 14. Dezember soll sich dann der Bundesrat mit den Gesetzesänderungen befassen.  

Für Vermieter wichtig ist, dass der Mieter nach den neuen Bestimmungen bei einer energetischen Sanierung in den ersten drei Monaten die Miete nicht mindern darf. Außerdem nennt das Gesetz nach der Novellierung die energetische Sanierung als Grund der Mieterhöhung. Hier muss aber zwischen energetischen und klimaschützenden Maßnahmen unterschieden werden. Letztere erlauben keine Mieterhöhung.

Härtegründe kann der Mieter dann zukünftig nicht anführen, um Modernisierungspläne zu verhindern. Diese Härtegründe spielen erst nach der Modernisierung eine Rolle. Bestehen Härtegründe, muss der Mieter allerdings auch keine höhere Miete zahlen.

Außerdem werden die Anforderungen an die Begründung einer Modernisierungsmaßnahme zurückgefahren.  Statt teurer Gutachten reichen dann anerkannte Pauschalwerte zur Begründung aus.

Neu wird auch sein, dass sich die Energieeffizienz eines Gebäudes auf die ortsübliche Vergleichsmiete auswirken. Außerdem wird die nicht gezahlte Kaution von mindestens zwei Monatsmieten zum fristlosen Kündigungsgrund.

Nach Verabschiedung der Gesetze werden wir ausführlich hierüber berichten. 

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