27. September 2021 von Hartmut Fischer
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Auch Baumwurzeln können zurückgeschnitten werden

Auch Baumwurzeln können zurückgeschnitten werden

© Freiflug from Pixabay

27. September 2021 / Hartmut Fischer

Der Nachbar hat das Recht, auf sein Grundstück herüberwachsende Wurzeln zu beseitigen, wenn diese die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. Diese Selbsthilfemaßnahme ist auch dann gerechtfertigt, wenn dadurch der Baum absterben könnte. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgericht Frankenthal vom 11.8.2021 (Aktenzeichen S 132/20).

Nachbar will baumwurzel zurückschneiden

In dem Verfahren hatte ein Nachbar versucht, gerichtlich das Recht durchzusetzen, Baumwurzeln, die vom Nachbargrundstück herübergewachsen waren, entfernen zu dürfen. Er verlangte von den Nachbarn die Duldung des Rückschnitts der Wurzel. Sein Grundstück könne er nicht im üblichen Umfang nutzen, da die Wurzeln teilweise aus der Erde herausgewachsen waren und beispielsweise das Rasenmähen erschwerten.

Baumeigentümer befürchtet eingehen des Baumes

Die Bauminhaber wehrten sich und waren nicht bereit den Rückschnitt zu dulden. Sie argumentierten, dass der Baum beim Kappen der Wurzeln der Art geschädigt würde, dass der Baum absterben werde.

Gericht: Wurzelkappung trotz absterben erlaubt

Der Nachbar konnte sich in erster Instanz durchsetzen. Diese Entscheidung wurde vom Landgericht Frankenthal weitgehend bestätigt. Die Bauminhaber müssten den Wurzelrückschnitt dulden. Grundsätzlich sei es Aufgabe der Bauminhaber dafür zu sorgen, dass die Wurzeln nicht zum Nachbarn herüberwachsen. Komme er dieser Verpflichtung nicht nach, sei der Nachbar berechtigt, im Rahmen der Selbsthilfe die Wurzeln, soweit sie in sein Grundstück ragen, zu entfernen. Der Nachbar habe dabei aber die naturschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach könne der Nachbar die Wurzeln auch kappen, wenn dadurch die Gefahr bestünde, dass der Baum eingehen würde. Nach § 910 BGB stehe dem Nachbar das Selbsthilferecht zu. Dieses Recht sei festgelegt worden, um Betroffenen die Möglichkeit der schnellen Hilfe zu geben. Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit oder Zumutbarkeit würde in diesem Zusammenhang nicht geprüft, wenn die Wurzeln das Nachbargrundstück tatsächlich beeinträchtigt. Da die Wurzeln aus dem Boden herausragten und so beim Rasenmähen störten und die Gefahr bestand, dass der Rasenmäher beschädigt würde, sah das Gericht eine Beeinträchtigung als gegeben an.


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