17. Juni 2020 von Hartmut Fischer
Teilen

Bayern: Verlängerung der Mieterschutzverordnung

Bayern: Verlängerung der Mieterschutzverordnung

17. Juni 2020 / Hartmut Fischer

Der bayerische Ministerrat hat am 16.06.2020 eine Verlängerung der Mieterschutzverordnung in zwei Stufen beschlossen. Damit soll ein lückenloser Mieterschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sichergestellt werden. Ziel der Landesregierung sei es – so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich – dass sich Familien, Senioren und Menschen mit ’normalen‘ Einkommen das Leben in Ballungsräumen weiter leisten können. Zu Erreichung dieses Zieles sei die Begrenzung des Mietpreisanstiegs eine wichtige Maßnahme. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei dabei einec zentrale Maßnahme.

Die Verlängerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe wurde die Verordnung unverändert bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit gelten in 162 bayerischen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin folgende Regelungen:

  • Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.
  • Verlängerte Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Erwerber von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.

Bayern macht damit von der vom Bundesgesetzgeber zum 1. April 2020 neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, die Mietpreisbremse im Freistaat über den 31. Juli 2020 hinaus zu verlängern.

In einem zweiten Schritt soll überprüft werden, ob Orte und Gemeinden als Bereiche mit einem angespannten Wohnungsmarkt in die Liste aufgenommen oder auch gestrichen werden können. Hierzu soll einem externen Institut ein neues Gutachten erstellt werden.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wies darauf hin, dass Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg große Herausforderungen unserer Zeit seien. Eisenreich: „Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch das Mietrecht kann einen Beitrag leisten.“ Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse will der Justizminister auch Wuchermieten effektiv und spürbar ahnden. Eisenreich: „Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz müssen daher gesenkt und der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden.“ Bayern hat dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat auch mit klarer Mehrheit zugestimmt hat.

Das könnte Sie auch interessieren:
Mietpreisbremse und andere Beschlüsse
Hamburg: Mietpreisbremse nicht rückwirkend anwendbar

 

 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.