5. November 2010 von Hartmut Fischer
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Bei Kaution aufs falsche Pferd gesetzt?

Bei Kaution aufs falsche Pferd gesetzt?

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5. November 2010 / Hartmut Fischer

Das renommierte Meinungsforschungsinstitut Allensbach hat eine Befragung im Auftrag der Deutschen Kautionskasse bei Mietern durchgeführt. Dabei gaben rund 1/3 der Befragten an, dass Sie eine so genannte Mietkautionsversicherung der klassischen Kaution vorziehen würden. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, eine solche Versicherung zu akzeptieren. In vielen Fällen sollte man hier auch sehr vorsichtig sein.

Bei dem Versicherungsmodell muss der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags Gebühren an die Versicherungsgesellschaft zahlen. Der Vermieter erhält von der Versicherung statt der Mietkaution eine Bürgschaft. Sie verpflichtet sich damit, beispielsweise die Rechnung zu zahlen, wenn nach dem Auszug des Mieters die verwüstete Wohnung renoviert werden muss.

Experten warnen jedoch, dass bei den einzelnen Anbietern noch Unklarheiten bestünden, wie im Schadensfall verfahren würde. Je nach Vertragsbedingungen könnte es schwierig werden, an das Geld zu kommen. Außerdem trägt der Vermieter das gesamte Risiko, wenn der Versicherer Insolvenz anmeldet. Deshalb sollte der Vermieter die Bedingungen der Versicherung erst sehr genau prüfen, bevor er seine Zustimmung für dieses Verfahren gibt. Er ist nicht verpflichtet, eine Versicherung anzuerkennen. Weiterhin kann er auf traditionelle Formen der Kaution (Bar, Sparbuch oder Bundesanleihe) bestehen.

Auch für Mieter ist die Versicherung eine Sache mit zwei Seiten. Die kurzfristige Liquidität muss recht teuer bezahlt werden. Im Schadensfall tritt die Versicherung nämlich lediglich in Vorleistung. Sie verlangt den gesamten Betrag vom Mieter zurück. So muss er neben den laufenden Kosten (einmalige Urkunden- und jährliche Kontenführungsgebühr), die die Versicherung für die Bürgschaft verlangt hinterher immer noch die gesamten Kosten tragen. Von den Gebühren erhält der Mieter aber am Ende des Mietverhältnisses nichts zurück.

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