7. November 2010 von Hartmut Fischer
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SPD: Vermieterrechte-Kahlschlag?

SPD: Vermieterrechte-Kahlschlag?

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7. November 2010 / Hartmut Fischer

Das Land Berlin hat auf Initiative der SPD einen Gesetzentwurf „zur Sicherung bezahlbarer Mieten“ eingebracht. Findet die Initiative eine Mehrheit, bedeutet dies eine weitere Verschlechterung der Situation der Vermieter.

Eine allgemeine Mieterhöhung darf derzeit innerhalb von drei Jahren 20 % nicht überschreiten. Ein Vermieter, der nicht gleich zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete fordert – z. B. weil er auf die Kosten eines Umzugs Rücksicht nimmt und seinen Mieter anfänglich entlasten will – wird deshalb schon jetzt auf Dauer für dieses Entgegenkommen bestraft. Geht es nach den Sozialdemokraten, soll die Miete nun nur noch um 15 % innerhalb von vier Jahren steigen.

Der Gesetzentwurf sieh weiter vor, dass die Wohnungsmarktsituation auch für Teilgebiete einer Gemeinde beurteilt werden kann. Die Aufteilung der kommunalen Bereiche dürfte dann aber zur Folge haben, dass sich immer mehr „Gettos“ bilden, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen aus wohlhabenderen Gemeinde-Arealen in die „Billigzonen“ abwandern werden. Gleichzeitig wird es für Vermieter immer schwerer, Mieten zu erzielen, die den entstehenden Kosten gegenüber angemessen sind.

Auch bei der Möglichkeit, die Kosten energetischen Sanierungen über eine Umlage von 11 % der Kosten auf die Jahresmiete gerechnet, verteilen zu können soll weiter eingeschränkt werden. Nach den Sozialdemokraten dürften die Kosten dann nur noch mit 9 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Damit wird es für den Vermieter immer schwerer, die staatlichen Auflagen und Wünsche bezüglich der energetischen Sanierung zu erfüllen.

Dennoch will die SPD die Vermieter dazu zwingen, „freiwillig“ energetisch zu sanieren. Hierfür soll der energetische Zustand einer Wohnung in den Vordergrund gerückt werden. Die Berliner Senatorin Junge-Reyer hierzu: „Der Wettbewerb wird zukünftig nicht nur durch die Lage und Größe einer Wohnung bestimmt sein. Es wird zunehmend auch um die Frage gehen, wie klimafreundlich ist die Wohnung und welche Energiekosten entstehen neben der Kaltmiete. Das ist so gewollt, denn wir wollen Anreize zu klimafreundlichem Verhalten belohnen.“

Deshalb soll nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis zugelassen werden, der dem Mieter schon bei der Wohnraumbesichtigung vorgelegt werden soll. Über Wärmecontracting soll der Vermieter nicht mehr selbst entscheiden können. Eine Umstellung darf nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten nur erfolgen, wenn keine höheren Kosten für den Mieterhaushalt entstehen oder mindestens 50 % der Mieterhaushalte der Umstellung zugestimmt haben.

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