7. November 2010 von Hartmut Fischer
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GdW: SPD bietet schlechte Lösung für ein nicht bestehendes Problem

GdW: SPD bietet schlechte Lösung für ein nicht bestehendes Problem

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7. November 2010 / Hartmut Fischer

„Die mit der Bundesratsinitiative des Landes Berlin eingebrachten Vorschläge zur Änderung des Mietrechts sind für die künftige qualitätsvolle und energieeffiziente Wohnraumversorgung kontraproduktiv und politische Traumtänzerei“, kritisierte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen die Beratungen zum Gesetzesantrag des Landes Berlin im Bundesrat.

Die bereits geltenden mietrechtlichen Regelungen führten schon jetzt dazu, dass die notwendigen Erträge zur Erhaltung, energetischen Modernisierung und Anpassung der Wohnungen an den zukünftigen Bedarf kaum erwirtschaftet würden. Für den eigentlich notwendigen Neubau in Gebieten mit entsprechenden Wohnraumbedarf könnten dadurch keine hinreichenden Anreize geschaffen werden. Der unzureichende Wohnungsbau in Städten mit Wohnraummangel treffe aber gerade die Bewohner mit niedrigem Einkommen. Das politische Vorhaben der Sozialdemokraten (siehe hierzu unseren Beitrag SPD: Vermieterrechte-Kahlschlag  http://www.hausblick.de/community/blog/item/332-spd-vermieterrechte-kahlschlag) sei unsinnig und verhindere in unvertretbarem Maße effektives Vermietungsmanagement. Die mit der Bundesratsinitiative angestrebte Einschränkung der Mieterhöhung bei Modernisierung von 11 Prozent auf 9 Prozent der aufgewendeten Kosten sei kontraproduktiv für die von der Bundesregierung geforderte energetische und klimaschützende Modernisierung der Wohnungsbestände.

„Darüber hinaus sind diese Vorschläge ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter“, so Freitag. Die Mieter seien in Deutschland bereits heute umfassend geschützt – mit dem Ergebnis eines durch das Mietrecht teilweise erheblich bürokratisch überregulierten Wohnungsmarktes. Der Vermieter könne gar nicht willkürlich die Preise für das Wirtschafts- und Sozialgut Wohnung festlegen, erklärte der GdW-Präsident weiter. „Kein Markt ist so gut zugunsten des Verbrauchers – in diesem Fall des Mieters – reguliert wie der Wohnungsmarkt. Das in seinen Grundsätzen von den GdW-Unternehmen anerkannte soziale Mietrecht gewährleiste für den Mieter durch die Begrenzung auf die Vergleichsmiete moderate Entwicklungen der Mieten. Dies belege auch der geringfügige Anstieg der Mieten in Deutschland. Von Anfang 2000 bis Mitte 2010 seien die Kaltmieten lediglich um 12 Prozent gestiegen, während sich der allgemeine Lebenshaltungsindex im gleichen Zeitraum um 17 Prozent erhöht habe.

Der GdW-Präsident mahnte darüber hinaus dringend an, den derzeit kursierenden Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Mietrechtsreform zu überarbeiten. Die politische Absicht, das Mietrecht für energetische Sanierungen weniger restriktiv zu gestalten, werde mit dem derzeitigen Entwurf nicht verwirklicht.

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