13. Januar 2024 von Hartmut Fischer
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Bei Veränderungen: Grundsteuer-Nachmeldung

Bei Veränderungen: Grundsteuer-Nachmeldung

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13. Januar 2024 / Hartmut Fischer
Haben sich nach dem 01.01.2023 Änderungen an Ihrem Grundstück ergeben? Dann fordert das Finanzamt in vielen Fällen eine weitere Grundsteuer-Erklärung – und das schon bis zum 31.01.2024.

Prüfen Sie jetzt, ob Sie betroffen sind – zum Beispiel, wenn …

  • ein unbebautes Grundstück bebaut wurde
  • das Grundstück geteilt wurde
  • das Grundstück anders genutzt wird (z.B. Aufgabe der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung)
  • am Gebäude angebaut wurde
  • der Keller und/oder das Dachgeschoss ausgebaut wurden
  • ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde
  • das Gebäude mittlerweile anders genutzt wird (gewerbliche Räume zu Wohnzwecken oder umgekehrt)

Ihr Vorteil als Nutzer von WISO Grundsteuer: Die Folgeerklärung erstellen Sie für nur EUR 29,95 mit wenigen Klicks auf Basis Ihrer bestehenden Grundsteuer-Erklärung. Klicken Sie einfach auf das Plus-Symbol in der Spalte „Aktionen“. Starten Sie am besten sofort, um die Abgabefrist nicht zu verpassen!

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