30. Dezember 2010 von Hartmut Fischer
Teilen

Böller, Kracher und Verletzte

Böller, Kracher und Verletzte

Teilen
30. Dezember 2010 / Hartmut Fischer

Jedes Jahr endet und beginnt mit dem gleichen Ritual. Böller werden in die Luft geschossen, Raketen explodieren am Himmel – und immer wieder kommt es bei dem ansich sehr fröhlichen Spektakel zu Personen- und Sachschäden. Darum sollten morgen alle leicht brennbaren Gegenstände von Balkon und Terasse geräumt werden. „Querschläger“ könnten sonst allzu leicht große Brände verursachen. Außerdem sollten zumindest während der Hauptfeuerwerkszeit (ab 23:30 bis 01:00 Uhr) die Fenster geschlossen bleiben, damit keine unerwünschten Brandsätze den Weg in die Wohnungen finden.

Für Schäden, die durch die Knaller oder Raketen entstehen, haftet grundsätzlich der Verursacher. Diese kann den Schaden durch seine private Haftpflicht bezahlen lassen oder muss die Kosten – falls er keine Versicherung besitzt – aus der eigenen Tasche bezahlen. Gegenüber dem Vermieter haftet der Mieter auch für das Verhalten seiner Gäste. Bei größeren Schäden (z. B. Hausbränden) greifen Hausratversicherung (Mieter) und Gebäudehafptlichtversicherung (Vermieter).

Das Hausblick-Team wünscht Ihnen
einen guten Rutsch ins Jahr 2011

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.