14. Oktober 2025 von Hartmut Fischer
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CO2-Preis steigt – Gas- und Ölheizung werden teurer

CO2-Preis steigt – Gas- und Ölheizung werden teurer

© Andrii Synenkyi / Vecteezy

14. Oktober 2025 / Hartmut Fischer

Ab 2026 steigen die Kosten vorrangig für Gas- und Ölheizungen beträchtlich. Denn ab dann gilt ein höherer CO2-Preis für fossile Brennstoffe. Laut Bundesumweltministerium wird der Preis auf bis zu 65,00 € pro Tonne Kohlendioxid-Ausstoß steigen. Das wären circa 18 % mehr gegenüber den Kosten in diesem Jahr.

CO2-Preis wurde 2021 eingeführt

Um den Um- und Einbau klimafreundlicher Heizungen zu fördern, wurde der Preis 2021 mithilfe des BEHG (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen eingeführt. Seitdem wurde der Preis festgelegt und stieg von 25,00 € im Jahr 2021 auf 55,00 € in 2025 und voraussichtlich auf bis zu 65,00 € in 2026.

Ab 2027 ist geplant, dass der CO2-Preis marktabhängig über den europäischen Emissionshandel (ETS II) gebildet wird. Dann dürften die Preise weiter steigen.

Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen aktuell in den Klima- und Transformationsfonds. Der Fonds fördert unter anderem den Heizungstausch, die Gebäudesanierungen, die Elektromobilität usw.

Wer zahlt den CO2-Preis?

Den Preis teilen sich Vermieter und Mieter. Der jeweilige Anteil richtet sich nach dem energetischen Zustand des Mietobjektes. Es gelten die folgenden Schlüssel.

Verbrauch pro Quadratmeter

Anteil Mieter in Prozent

Anteil Vermieter in Prozent

< 12 kg

100

0

12 – 17 kg

90

10

bis 22 kg

80

20

bis 27 kg

70

30

bis 32 kg

60

40

bis 37 kg

50

50

bis 42 kg

40

60

bis 47 kg

30

70

bis 52 kg

20

80

über 52 kg

10

90


CO2-Preis berechnen – so geht’s

Zur Berechnung der jeweiligen Anteile am CO2-Preis müssen der Brennstoff- und der CO2-Verbrauch ermittelt und dann durch die Gesamtwohnflächen geteilt werden. Danach muss der Anteil aus der Tabelle abgelesen werden.

Allerdings kann die Berechnung schwierig werden, wenn für eine Nebenkostenabrechnung mehrere Abrechnungen berücksichtigt werden müssen. Dann muss aufgeteilt und verteilt abgerechnet werden.


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