25. Februar 2015 von Hartmut Fischer
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Die Mietpreisbremse kommt – nicht überall

Die Mietpreisbremse kommt – nicht überall

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25. Februar 2015 / Hartmut Fischer

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Die Koalitionsparteien haben sich in einem Spitzengespräch auf die Eckpunkte der sogenannten Mietpreisbremse geeinigt. Auch die Neuregelung, dass grundsätzlich der Auftraggeber – also in den meisten Fällen der Vermieter – anfallende Maklergebühren tragen müssen, wurde verabschiedet.

Durch die Neuregelung soll zukünftig die Mieten bei Neuvermietungen die Miethöhe begrenzt werden. Die Mieten sollen dann maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn es sich um eine Erstvermietung handelt oder die Wohnung nach einer Komplett-Modernisierung bezogen wird.  Außerdem muss die Miete nicht gesenkt werden, wenn sie bereits vorher über den vereinbarten Grenzwerten liegt.

Außerdem wurde beschlossen, dass Makler künftig nur noch dann Geld von den Mietern nehmen dürfen, wenn diese sie auch beauftragt haben. Durch die Mietpreisbremse soll gleichzeitig verhindert werden, dass diese Kosten in die Miete eingerechnet werden.

Das Gesetz soll nun möglichst rasch vom Bundestag verabschiedet werden. Man rechnet damit, dass die neuen Regelungen bereits ab Juli 2015 – eventuell sogar früher – in Kraft treten sollen.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

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