27. August 2015 von Hartmut Fischer
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Fällt die 10 % – Wohnflächenregelung?

Fällt die 10 % – Wohnflächenregelung?

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27. August 2015 / Hartmut Fischer

Derzeit gilt noch die Regelung, nach der bei der im Mietvertrag festgestellten Wohnfläche eine Abweichung von 10 % nach oben oder unten vom Mieter beziehungsweise Vermieter hinzunehmen ist. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hielt an dieser Regelung fest. Nun hat sich der BGH jedoch dahingehend geäußert, dass er erwägt, von dieser Regel abzurücken. Nach der neuen Auffassung wird wohl zukünftig grundsätzlich nur die reale Wohnfläche als Maßstab für die Mietberechnung akzeptiert werden.

Das Gericht begründet seine Kehrtwende damit, dass ein Vergleich mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete nur dann möglich sei, wenn die wirkliche Wohnfläche zugrunde gelegt wird. Damit würde jedoch die mietvertraglich festgelegte Wohnfläche bedeutungslos werden.

In wieweit sich diese Ankündigung des BGH auch auf ein Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums auswirkt, wird sich zeigen. Dort hatte man schon vor einiger Zeit angekündigt, die Verbindlichkeit der realen Wohnfläche in einer weiteren Gesetzesreform festzuschreiben.

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