29. Juli 2022 von Hartmut Fischer
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Förderung drastisch gekürzt

Förderung drastisch gekürzt

© VAKS-Stock Agency / Shutterstock

29. Juli 2022 / Hartmut Fischer

Die im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gewährten Zuschüsse und Erleichterungen wurden gekürzt und neu verteilt. Dabei rückt die Sanierung von Bestandsgebäuden stärker in den Fokus der Förderung.

Selbst für viele Experten kamen die Änderungen und vor allem deren schnelle Umsetzung überraschend. Die neuen Förder-Regelungen für Komplettsanierungen, die von der KfW-Bank umgesetzt werden, wurden bereits zum 28.07.2022 geändert.  Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umzusetzenden Förderungen von Einzelmaßnahmen werden zum 15.08.2022 geändert.

Was sich ändert

Es gibt nun keine Fördermittel für Gasheizungen mehr. Im Gegenteil: Für den Austausch von Gasheizungen gibt es einen Austauschbonus. Die Boni für den Austausch von Öl- und Kohleheizungen und Nachtspeicheröfen bleiben bestehen.

Bei allen Förderungen wurde der Rotstift angesetzt. Besonders drastisch fallen die Kürzungen beispielsweise bei den Fördermitteln für Biomasse-Heizungen aus.

Gestrichen wurden die Förderkredite für Einzelmaßnahmen (KfW-Programm 262), die iSFP-Boni (iFSP: individueller Sanierungsfahrplan der KfW-Bank) für den Heizungstausch und bei der Effizienzhaus-Sanierung. Auch andere Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen (KfW-Programme 461 und 463) fallen weg – es bleibt lediglich die Kreditförderung, sie sich an der Förderung von Effizienzhaus-Neubauten orientiert. Das Effizienzhaus 100 taucht in den Förderungsmodellen nicht mehr auf.

Die Ansprechpartner

Wenn Sie Komplettsanierungen vornehmen wollen, wenden Sie sich zur Klärung der möglichen Förderung an Ihre Hausbank, da die Förderung über die KfW-Bank gemanagt wird, die die Förderung über die Hausbanken abwickeln. Einen Überblick können Sie sich auch auf der Internetplattform der KfW-Bank verschaffen.

Planen Sie einzelne Maßnahmen, wie Dämmungen, den Austausch von Fenstern oder Türen oder den Einbau einer neuen Heizung ist de BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)zuständig. Die Kreditvergünstigungen der KfW-Bank wurden ersatzlos gestrichen.

Aus für Gasheizungen

Alle Vergünstigungen für Gasheizungen wurden ersatzlos gestrichen. Dafür erhält man beim Austausch einer Gasheizung einen Bonus von 10 %. Allerdings muss die Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens seit 20 Jahren in Betrieb sein. Diese zeitliche Einschränkung gilt jedoch nicht für Gas-Etagenheizungen. Der Bonus wird jedoch nur gewährt, wenn nach dem Austausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt wird.

Fördersätze wurden insgesamt gekürzt

Insgesamt wurden die Fördersätze um 5 bis 10 %-Punkte gekürzt. Bei Einzelmaßnahmen gelten nun folgende Sätze:

Maßnahme Maximal anerkannte förderungsfähige Kosten Maximaler
Fördersatz
Einzelmaßnahmen 60.000,00 €
Dämmungen 20 %
Wärmepumpen 40 %
Öl- oder Gasheizung durch Biomasse-Heizung ersetzen 20 %
Komplettsanierungen 150.000,00 €
Sanierung auf Stufe EH 85 25 %
Sanierung auf Stufe EH 40 45 %

 

 

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