5. Januar 2022 von Hartmut Fischer
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Grenzen der Hundehaltung im Wohngebiet

Grenzen der Hundehaltung im Wohngebiet

© Evgeny Bakhchev / Shiutterstock

5. Januar 2022 / Hartmut Fischer

Die Haltung von mehr als zwei Hunden in einem Außenzwinger ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 14.12.2021 (Aktenzeichen 7 L 3342/21.TR)

vier jagdhunde im aussenzwinger

In dem Verfahren ging es um einen Außenzwinger für vier ausgewachsene Jagdhunde. Der Eigentümer des Grundstückes hatte den Zwinger ohne Genehmigung errichtet. Das Grundstück befand sich in einem allgemeinen Wohngebiet.

behörde verbietet mehr als zwei hunde

Nachbarn beschwerten sich bei der zuständigen Behörde über die Lärmbelästigung durch die Tiere. Diese untersagte es daraufhin, mehr als zwei Hunde im Zwinger zu halten. Hiergegen stellte der Hundebesitzer einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Trier. Er begründete den Antrag damit, dass die Hunde die Nachbarn nicht erheblich stören würden.

verwaltungsgericht bestätigt entscheidung

Er konnte sich vor Gericht jedoch nicht durchsetzen. Die Richter in der Errichtung des Zwingers eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung des Grundstücks. Grundsätzlich sei die Haltung von vier Hunden baurechtlich nicht geklärt. Die neue Nutzungsart müsse jedoch unter städtebaulichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Hier spiele unter anderem das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme in allgemeinen Wohngebieten eine Rolle. Für den Zwinger sei vor diesem Hintergrund ein förmliches Genehmigungsverfahren durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde notwendig.

baugenehmigung wäre nicht erteilt worden

Die deshalb notwendige Baugenehmigung habe der Hundehalter nicht beantragt. Der Zwinger hätte aber nicht genehmigt werden können. Unter anderem sei er auch materiell baurechtswidrig. Das Gericht räumte ein, dass die Tierhaltung und die Errichtung von Anlagen zur Unterbringung von Kleintieren im Gartenbereich grundsätzlich zulässig sei. Allerdings dürfe die Tierhaltung den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Hobbyhaltung nicht überschreiten. Dies sei aber bei vier ausgewachsenen Jagdhunden der Fall.

zwei hunde sind aktzeptabel

Üblich seien in einem Wohngebiet maximal zwei Hunde in einer Außenanlage. In Zwinger gehaltene Hunde würden auch nachts anschlagen und so die Nachbarschaft erheblich stören. Diese Störung würde noch verstärkt, wenn mehrere Tiere gehalten würden. Der Hundehalter habe aber nicht belegen können, dass seine Tiere einen besonders ruhigen Charakter hätten. Die Beschwerden der Nachbarn seien dadurch nicht entkräftet worden.


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