10. März 2021 von Hartmut Fischer
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Grundsteuer: Die Zeit drängt

Grundsteuer: Die Zeit drängt

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10. März 2021 / Hartmut Fischer

Nicht zuletzt durch die Corona Pandemie mussten viele Vermieter Mieteinbußen hinnehmen. Aber auch andere Gründe führen dazu, dass Mieteinnahmen teilweise oder sogar ganz ausfallen. Vermieter, die von solchen Einbußen betroffen sind, können einen teilweisen Erlass der Grundsteuer bei ihrer Kommune beantragen. Doch die Zeit drängt: Anträge können nur noch bis zum 31. März gestellt werden.

Dieser Termin ist unumstößlich. Er wird nicht verlängert. Versäumt man die Antragstellung besteht so gut wie keine Möglichkeit mehr, von der Grundsteuerminderung zu profitieren. Betroffene stellen den Antrag bei den Steuerämtern der Städte und Gemeinden, von denen sie auch den Grundsteuerbescheid erhalten haben. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg ist das jeweilige Finanzamt zuständig. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Einen Mustertext finden Sie am Ende dieses Artikels.

Eine Grundsteuerminderung ist möglich, wenn die Mieteinnahmen um mehr als 50 % gegenüber einer normalen Jahreseinnahme (Rohertrag) zurück gegangen sind. Dann wird Ihnen ein Viertel der Grundsteuer erlassen. Sollten die Einnahmen komplett ausgefallen sein, reduziert sich die Grundsteuer um 50 %.

In seltenen Ausnahmefällen ist auch ein 100-prozentiger Grundsteuererlass möglich. Er wird bei Grundstücken gewährt, deren Erhalt im öffentlichen Interesse ist. Dies kann unter Umständen bei Grundstücken der Fall sein, auf denen sich Gebäude befinden, die unter Denkmalschutz stehen oder bei unter Naturschutz stehenden Arealen. Der Erlass wird aber nur gewährt, wenn die Erhaltungskosten immer über den Einnahmen liegen.

Ein Erlass kommt grundsätzlich nur infrage, wenn der Vermieter den Mietausfall nicht selbst verschuldet hat. Zieht beispielsweise ein Mieter aus, ist der Vermieter verpflichtet sich um neue Mieter zu bemühen. Für diese Bemühungen muss er Belege vorlegen (zum Beispiel: Rechnungen für Zeitungsinserate, Veröffentlichungen in Onlineportalen, Kopien der geschalteten Anzeigen, Maklerverträge usw.).

Grundlage für die Berechnung des Mietausfalls ist die allgemein übliche Miete für vergleichbaren Wohnraum. Dabei wird von der Bruttokaltmiete ausgegangen. Es werden also auch alle abzurechenden Nebenkosten – außer die Kosten für Heizung und Warmwasser – berücksichtigt.

Mustertext für einen Antrag auf Grundsteuer-Erlass:

Absender: Name und Anschrift des Grundsteuerzahlenden
Empfänger: Behörde, die auch den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat
Betreff: Antrag auf Erlass der Grundsteuer
Bezug: Grundsteuerbescheid (Aktenzeichen und Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen Erlass der Grundsteuer gemäß §§ 33, 34 Abs. 2 GrStG. Der Antrag bezieht sich auf den oben genannten Grundsteuerbescheid. Es wird ein Grundsteuererlass für das Jahr XXXX beantragt. Der Antrag wird fristgerecht vor dem 31.03.XXXX gestellt.

März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres. Kassenzeichen des Grundsteuer- und Gebührenbescheides: Grundstück: Adresse

Begründung: Der Rohertrag des Grundstücks (Anschrift), auf das sich der oben genannte Grundsteuerbescheid bezieht, ist in XXXX um XX % gesunken. (Die hier angegebene Minderung muss mehr als 50 % betragen.) Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der beigefügten Ertragsrechnung. Ich beantrage einen Grundsteuererlass um XX % (bei über 50 % Ausfall: 25 % – bei Totalausfall 50 %).

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