22. Februar 2012 von Hartmut Fischer
Teilen

Gut versichert ist die halbe Miete

Gut versichert ist die halbe Miete

Teilen
22. Februar 2012 / Hartmut Fischer

Für Eigentümer von Grundstücken und Häusern gibt es eine ganze Reihe wichtiger Versicherungen. Wer Immobilien vermietet, sollte sich rechtzeitig Gedanken über sinnvolle Versicherungen machen, denn gut versichert ist die halbe Miete. Die Auswahl an Versicherungen und Anbietern ist groß und wer will, kann sich mittlerweile gegen beinahe jedes Risiko absichern.

Haftpflichtversicherung

Wichtig für Vermieter ist eine Haftpflichtversicherung, da diese immer dann einspringt, wenn jemand auf dem Grundstück oder im Haus zu Schaden kommt. Dabei gibt es teilweise große Unterschiede zwischen den Anbietern, welche Risiken abgesichert werden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist vor allem für Einfamilienhäuser ausreichend, während bei Mehrfamilienhäusern spezielle Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherungen notwendig sind. Die Haftpflichtversicherung sichert neben Sach- und Vermögensschäden auch Schäden an Personen (Gesundheit und Leben) ab.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann für Vermieter sinnvoll sein. Dabei sind nicht nur Streitigkeiten mit den Mietern denkbar sondern auch mit den Nachbarn. Darüber hinaus haben Vermieter als Eigentümer des Grundstücks und/oder der Immobilie eine Reihe von Pflichten und Verantwortung, so dass Rechtsstreitigkeiten nie ganz ausgeschlossen werden können.

Wohnungs-Haftpflichtversicherung

Dabei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für vermietete Wohnungen, die den Schaden, den andere durch das Eigentum des Vermieters erleiden, reguliert. Vermieter sollten keinesfalls die Haftungsrisiken unterschätzen. Der Vermieter haftet nämlich für Schäden, die sein Mieter (z.B. einer Eigentumswohnung) schuldhaft anderen Eigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zugefügt hat. Darüber hinaus können Vermieter von Eigentumswohnungen auch in Haft genommen werden, wenn sie ihren Verkehrssicherungspflichten (z.B. Räumungspflicht in Winter, Ablösen und herabfallen von Außenputz oder Dachziegeln etc.) nicht nachkommen.

Mietverlustversicherung / Mietausfallversicherung

Kann wegen Reparaturen, die aufgrund von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm etc. entstanden sind, eine Wohnung vorübergehend nicht bewohnt werden, entgehen für diese Zeit dem Vermieter die Mieteinnahmen. Dafür gibt es spezielle Mietverlustversicherungen die diesen Verlust ausgleichen. Sie werden meist als zusätzliche Leistung einer Wohngebäudeversicherung angeboten. Dabei wird der Mietausfall bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, wenn die Wohnung wieder nutzbar ist, maximal aber zwölf Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Dieser Beitrag wurde erstellt von: www.finanzen.de

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.