16. Januar 2026 von Hartmut Fischer
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Haustür abschließen – nachts erlaubt?

Haustür abschließen – nachts erlaubt?

© Andrii Afanasiev / Vecteezy

16. Januar 2026 / Hartmut Fischer

Mieter haben häufig Angst, wenn die Haustüre nachts nicht abgeschlossen ist, und verriegeln von sich aus abends die Haupteingangstüren. Doch das ist meist nicht erlaubt.

Länder regeln unterschiedlich

Ob man eine Haustür abschließen darf, klären die Landesbauordnungen. Grundsätzlich gilt jedoch die Regel, dass Rettungswege jederzeit ohne Hilfsmittel von innen mit einem Handgriff geöffnet werden können. Man darf die Türe nicht abschließen.

Es dürfen aber sogenannte „Antipanikschlösser“ verwendet werden. Mit diesen Schlössern können Türen im verriegelten Zustand von außen nicht geöffnet werden. Von innen kann man die Tür jedoch jederzeit ohne besondere Kenntnisse oder Werkzeuge öffnen.

Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland Regelung
Baden-Württemberg Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt.
Bayern Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt.
Berlin Elektrische Verriegelung ist nur erlaubt, wenn die Tür automatisch bei Stromausfall freigegeben wird.
Brandenburg Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Antipanikschloss erlaubt.
Bremen Tür darf nicht mit Schlüssel verriegelt werden. Tür muss jederzeit geöffnet werden können.
Hamburg Besonders strenge Regeln. Nicht erlaubt sind Schlüssel, Codes, Verzögerungen beim Öffnen. Antipanikschloss häufig vorgeschrieben.
Hessen Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – die Tür darf nicht verschlossen werden.. Elektronische Systeme müssen über eine Notöffnung verfügen.
Mecklenburg-Vorpommern Abschließen grundsätzlich untersagt. Öffnung muss jederzeit ohne fremde Hilfe möglich sein.
Niedersachsen Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Antipanikschloss erlaubt.
Nordrhein-Westfalen Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Öffnen ohne Schlüssel muss auch nachts möglich sein.
Rheinland-Pfalz Abschließen untersagt. Tür darf nicht blockiert sein und muss sich ohne Verzögerung öffnen lassen.
Saarland Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – Abschließen untersagt. Mechanisches Antipaniksystem erlaubt.
Sachsen Tür muss jederzeit ohne besondere Kenntnisse bedient werden können. Abschließen ist untersagt.
Sachsen-Anhalt Ist die Haustür Teil des Rettungswegs, muss sie jederzeit von innen zu öffnen sein – die Tür darf nicht verschlossen werden. Elektrische Verriegelung nur bei automatischer Entriegelung bei Stromausfall.
Schleswig-Holstein Elektrische Verriegelung muss bei Stromausfall automatisch entriegeln.
Thüringen Abschließen nicht erlaubt. Einfache Öffnung von innen ist vorgeschrieben.
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