16. Juli 2026 von Hartmut Fischer
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Heizungsförderung: Stichtag 21.07.2026

Heizungsförderung: Stichtag 21.07.2026

© Andrii Synenkyi / Vecteezy

16. Juli 2026 / Hartmut Fischer

Die KfW-Heizungsförderung läuft nach den aktuellen Regeln nur noch bis zum 20. Juli. Ab dem 21. Juli gelten dann neue Bestimmungen für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Nach Ankündigungen der Bundesregierungen wird dann die Förderung geringer ausfallen.

Was sich bei der KfW-Heizungsförderung ändert

Zum 21.07.2026 wird die KfW nach eigenen Aussagen das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ anpassen. Allem Anschein nach werden dann die Zuschüsse geringer ausfallen. Aktuell beläuft sich die Heizungsförderung auf 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung beziehungsweise für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Das plant die Bundesregierung

Soweit bis jetzt bekannt bleibt es auch nach dem 20.07.2026 bei der Grundförderung für Wohngebäude bei 30%. Der Höchstbetrag der Heizungsförderung soll für die erste Wohneinheit jedoch von 30.000 € auf 28.000 € sinken. Er soll ab Februar 2027 alle sechs Monate weiter abgesenkt werden.

Die Förderhöchstbeträge für weitere Wohneinheiten sollen zunächst unverändert gelten (2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €, ab 7. Wohneinheit je 8.000 €).

Für selbstnutzende Eigentümer gilt für die Heizungsförderung eine neue Staffelung des Einkommensbonus. 40 % soll der Bonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 € betragen. 30 % werden bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € und 10 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €. Familien mit einem minderjährigen Kind erhalten nach den Plänen einen einmaligen Zuschlag von 10.000 €.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 21.07.2026 von 20 % auf 16 % verringert. Der Bonus wird dann weiter abgeschmolzen:

Ab 01.02.2027 12 %
Ab 01.08.2027 8 %
Ab 01.02.2028 4 %
Ab 01.08.2028 Wegfall
Für wen die alten Regeln weiter gelten

Liegt eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ vor, kann der Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr gestellt werden, damit man die besseren Regelungen der „alten Heizungsförderung“ nutzen kann, die ab 21. Juli nicht mehr gelten. Die BzA muss vor Beginn der Umstellungsphase erstellt worden sein. Diese Umstellungsphase begann bereits am 09.07.2026 und läuft bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen am 21.07.2026. Die KfW stellt bis zum 20.07.2926 keine neuen BzA aus.

Bereits zugesagte Förderungen werden nach den alten Regeln weiter abgewickelt. Anträge, die noch von der KfW geprüft werden, werden ebenfalls nach den alten Regelungen bearbeitet, wenn bei Antragstellung alle Unterlagen einschließlich der BzA vorlagen.

 

 

 

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