7. Juni 2023 von Hartmut Fischer
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Ist der Innenhof aufwendig gestaltet?

Ist der Innenhof aufwendig gestaltet?

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7. Juni 2023 / Hartmut Fischer

Unter anderem kann ein „aufwendig gestaltetes Umfeld“ ein Argument sein, das den Wohnwert erhöht und deshalb bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden kann. Allerdings sind sich Mieter und Vermieter nicht immer einig, ob diese Voraussetzung gegeben ist. In einem Urteil vom 9.2.2023 entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte zugunsten des Vermieters (Aktenzeichen 27 C 137/22).

streit über Innenhof

In dem Verfahren stritten ein Vermieter und ein Mieter über die Frage, ob ein Innenhof „aufwendig gestaltet wurde“. Bei einem aufwendig gestalteten Wohnumfeld handelt es sich in Berlin um ein wohnwerterhöhendes Merkmal. Der Vermieter hielt die Voraussetzungen für das wohnwerterhöhende Merkmal mit dem Innenhof erfüllt und führte dies in seinem Mieterhöhungsverlangen an.

Auch Abstellplatz für Mülltonnen

Der Mieter hielt die Voraussetzungen nicht für erfüllt. Er wies darauf hin, dass der Innenhof sehr klein sei und zudem ein Großteil der Fläche mit Mülltonnen zugestellt sei. Vor die Mieterhöhung ab. Der Vermieter wies jedoch darauf hin, dass die gesamte Fläche durchgängig gepflastert sei. Außerdem gebe es eine Sitzfläche für die Mieter und einen kleinen Sandkasten für die Kinder. Da man sich nicht einigen konnte, musste sich das Amtsgericht Berlin-Mitte mit der Angelegenheit befassen.

Gericht entscheidet zugunsten des Vermieters

Das Gericht stellte sich aufseiten des Vermieters. Es bestätigte, dass es sich bei dem Innenhof um ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld handele. Der Hof sei über das Übliche hinaus gestaltet worden. Er gebe ein harmonisches Gesamtbild ab. Auch sei der Platz überdurchschnittlich gut gepflegt. Insgesamt fand das Gericht, dass der Innenhof sehr freundlich gestaltet wurde und zum Aufenthalt einlade. Verglichen mit der üblichen Hofgestaltung in Berlin hebe sich der Innenhof sehr positiv von anderen Höfen ab.


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