31. Januar 2023 von Hartmut Fischer
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Mieterhöhung: Mieter macht wohnwertmindernde Merkmale geltend

Mieterhöhung: Mieter macht wohnwertmindernde Merkmale geltend

© Khosro / Shutterstock

31. Januar 2023 / Hartmut Fischer

Ein Mieter kann grundsätzlich bei einem Mieterhöhungsverlangen Wohnwert mindernde Merkmale geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn er die Beseitigung des Merkmals verhindert, indem er beispielsweise eine umfassende Modernisierung abgelehnt. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 14.7.2022 (66 S 144/22).

Mieter macht wohnwertmindernde Merkmale Geltend

Zu dem Rechtsstreit kam es, als ein Vermieter gegenüber dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen aussprach. Der Mieter monierte im Laufe der Auseinandersetzung, dass dem WC eine Lüftungsmöglichkeit fehle. Hierin sah er ein wohnwertminderndes Merkmal, dass sich in dem  Mieterhöhungsverlangen spielen müsste.

Mieter verweigerte modernisierung

Vermieter akzeptierte diesen Einwand nicht. Er wies darauf hin, dass in der Vergangenheit eine umfangreiche Sanierung des Bades vom Mieter abgelehnt wurde. Da man sich nicht einigen konnte, wurde das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg zur Klärung des Sachverhalts herangezogen.

Gerichte: Verweigerung spielt keine Rolle

Das Amtsgericht stellte sich auf die Seite des Mieters und hielt den Einwand bezüglich eines wohnwertmindernden Merkmals für gerechtfertigt. Der Vermieter legte gegen diese Entscheidung Berufung beim Landgericht Berlin ein.

Das Landgericht gab in einem Beschluss der Vorinstanz recht. Dass der Mieter die Bad-Modernisierung geduldet habe, spiele im vorliegenden Fall keine Rolle. Hier geht es ausschließlich um den tatsächlichen Zustand der Wohnung. Modernisierungsvorhaben, spielten hier keine Rolle.


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