7. April 2023 von Hartmut Fischer
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Kündigung muss gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden

Mietrecht

Kündigung muss gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden

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7. April 2023 / Hartmut Fischer

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Mietvertrag mit mehreren Mietern eine Kündigung gegenüber allen im Vertrag genannten Mietern ausgesprochen werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mieter die Wohnung gemeinsam nutzen oder Mieter lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses aufgenommen wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 08.12.2022 (Aktenzeichen 1 C 843/22).

vater wurde zur Sicherheit als Mieter der Wohnung geführt

Das Verfahren, das zu diesem Urteil führte, wurde von einem Vermieter angestrengt, der seinem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt hatte. Bei Abschluss des Mietvertrags vereinbarten die Parteien, dass aus Sicherheitsgründen auch der Vater der Mieterin in den Mietvertrag aufgenommen werde. Der Vater unterschrieb auch den Mietvertrag und wurde in dem Vertrag als Mieter genannt.

eigenbedarfskündigung ging nur an die tochter – nicht an den vater

Die Eigenbedarfskündigung sprach der Vermieter jedoch nur gegenüber der Mieterin aus. Deshalb hielten Vater und Tochter die Kündigung für unwirksam. Der Vermieter war hier anderer Ansicht und klagte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

amtsgericht: Eigenbedarfskündigung unwirksam

Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg konnte sich der Vermieter jedoch nicht durchsetzen. Das Gericht entschied, dass kein Anspruch auf Herausgabe und Räumung der Wohnung bestand. Die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung war nach Ansicht des Amtsgerichts unwirksam. Die Kündigung gegenüber der Tochter reichte aus. Sie hätte auch gegenüber dem Vater erfolgen müssen, da dieser ebenfalls Mieter der Wohnung sei. Das Gericht verwies hier auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Kündigung grundsätzlich gegenüber allen Mietern, die im Mietvertrag genannt werden, ausgesprochen werden muss.

Es spiele dabei keine Rolle, dass ein weiterer Mieter, wie im vorliegenden Fall, in den Mietvertrag aufgenommen wurde, um das Mietverhältnis abzusichern.


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