24. Juni 2011 von Hartmut Fischer
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Lärmende Mieter müssen zahlen

Lärmende Mieter müssen zahlen

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24. Juni 2011 / Hartmut Fischer

 

Wenn ein Bewohner mit seinem Lärm die anderen zur Weißglut treibt, ist meist erst einmal der Vermieter der Dumme. Ihm kann man dann die Miete kürzen. Doch diese Mietminderungen kann der Vermieter als Schadensersatzforderung gegenüber dem lärmenden Mieter geltend machen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 09.03.2011, Aktenzeichen 17 C 105/10.

In dem Verfahren ging es um einen Mieter, der seine Nachbarn durch laute Musik, Klopfattacken uns nächtliches Gepolter um ihre wohlverdiente Ruhe brachte. Die Lärmgeschädigten kürzten daraufhin die Miete. Dem Vermieter entgingen dadurch Einnahmen in Höhe von 1.100 €. Diesen Schaden wollte der Vermieter von dem Störenfried ersetzt haben. Er klagte deshalb vor dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht stellte zunächst fest, dass die Lärmbelästigung so erheblich war, dass die Mietkürzungen der Nachbarn gerechtfertigt waren.  Gleichzeitig wurde in dem Urteil festgehalten, dass der Vermieter nicht nur zur Abmahnung und gegebenenfalls zur Kündigung der Wohnung berechtigt sei. Er habe auch das Recht, die ihm entgangenen Mieteinnahmen von dem Lärmverursacher zurückzufordern.

Foto: (c) S. Hofschläger /www.pixelio.de

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