Mieterselbstauskunft: Lüge führt zur Kündigung

Mieterselbstauskunft: Lüge führt zur Kündigung
© Nuttawan Jayjawan / Vecteezy
Auch wenn ein Mieter seine Miete pünktlich zahlt, kann es zu einer Kündigung des Mietverhältnisses kommen, wenn er in der Mieterselbstauskunft falsche Angaben gemacht hat. Behauptet er, keine Schulden zu haben, wird aber gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt es dadurch zum Vertrauensverlust des Vermieters. Dieser Vertrauensverlust rechtfertigt auch bei pünktlicher Mietzahlung eine fristlose Kündigung. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Lüneburg in einem Beschluss vom 13.06.2019 (Aktenzeichen 6 S 1/19).
Falsche Angaben zu den Vermögensverhältnissen: Der Vermieter kündigt fristlos
In dem Verfahren ging es um die fristlose Kündigung eines Vermieters (§ 543 BGB). Gegen den Mieter wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. In der Mieterselbstauskunft hatte der Mieter falsche Vermögensangaben gemacht. Darum kündigte der Vermieter fristlos.
Landgericht: Fristlose Kündigung ist rechtens
Da der Mieter sich weigerte, auszuziehen, klagte der Vermieter vor dem zuständigen Amtsgericht. Dort entschied man zugunsten des Vermieters. Der Mieter ging deshalb in Berufung vor das Landgericht Lüneburg, wo er aber auch keinen Erfolg hatte. In seiner Begründung stellte das Landgericht fest, dass im vorliegenden Fall die pünktliche Mietzahlung des Mieters keine Rolle spielt. Entscheidend sei hier, dass der Mieter mit seinen wissentlich falschen Angaben in der Selbstauskunft das Vertrauensverhältnis zwischen dem Vermieter und ihm derart erschüttert hat, dass eine Wiederherstellung nicht möglich sei.
Hinzu kommt nach Ansicht des Gerichts ein erhöhtes Risiko für den Vermieter. Unter den gegebenen Umständen besteht die Gefahr, dass der Mieter seine Miete in der Zukunft tatsächlich nicht mehr zahlt. Man darf aber vom Vermieter nicht verlangen, dass er erst reagiert, wenn ein Schaden entstanden ist. Darum würde der Vermieter eine Mieterselbstauskunft einholen. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn der Mieter auch korrekte Angaben macht.
Das Gericht stellte klar, dass der Vermieter berechtigt ist, in der Mieterselbstauskunft nach den Vermögensverhältnissen des Mietinteressenten zu fragen. Gerade bei Privatvermietern könnte der Mietausfall dazu führen, dass der Vermieter seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommt und selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte.
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