17. Oktober 2019 von Hartmut Fischer
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Mieterverein gewinnt Musterfeststellungsklage

Mieterverein gewinnt Musterfeststellungsklage

17. Oktober 2019 / Hartmut Fischer

Wenn von einer Musterfeststellungklage spricht, geht es meist um den sogenannten „Dieselskandal“. Doch die erste Musterfeststellungsklage (MFK) wurde am 15.10.2019 vor dem Oberlandesgericht (OLG) München entschieden. Hierbei ging es um die Klage eines Mietervereins gegen eine Immobilien-Firma, die vor dem OLG unterlag. (Aktenzeichen MK 1/19).


Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Eine Musterfeststellungsklage kann grundsätzlich nur von Verbänden, nicht aber von Einzelpersonen eingereicht werden. Aufgrund von Musterfällen entscheidet das zuständige Gericht, ob eine Musterfeststellungklage zugelassen wird. Ist dies der Fall, können sich weitere Geschädigte der Klage anschließen und sich in ein Klageregister des Bundesjustizministeriums eintragen. Finden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Anhänger für die Klage eintragen. Im Verfahren wird dann festgestellt, ob der Kläger (also der Verband) im Recht ist.  Etwaige Forderungen, die sich aus dem Urteil der MFK ergeben, müssen dann jedoch individuell durchgesetzt werden.


Musterfeststellungsklage wegen Mieterhöhung

Der Münchener Mieterverein hatte eine MFK gegen ein Immobilienunternehmen für rund 130 Mieter angestrengt. Die Klage richtete sich gegen eine Mieterhöhung, die mit Modernisierungsmaßnahmen begründet wurde. Da 2019 die Kostenumlage von Modernisierungen stark eingeschränkt wurde, hatte das Unternehmen – nach Meinung des Mietervereins – die Modernisierungen noch 2018 angekündigt, wollte sie aber erst in zwei Jahren durchführen. Es ginge also darum, sich die Vorteile des alten Rechts zu sichern, argumentierte der Mieterverein.

OLG gibt Mieterverein Recht

Diese Ansicht teilte auch das OLG München. Es stellte jedoch fest, dass der zeitliche Abstand zwischen der Ankündigung und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen zu lang sei.  Statt der angekündigten Mieterhöhungen zwischen fünf und 13 Euro pro Quadratmeter dürften deshalb nur noch drei Euro pro Quadratmeter zulässig sein.

Revision ist möglich

Das Oberlandesgericht München hat allerdings die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Ob es zu einer weiteren Verhandlung kommen wird, steht noch nicht fest. Die Immobilienfirma prüft derzeit ihr weiteres Vorgehen. Der Anwalt des Unternehmens hat jedoch bereits angedeutet, dass er gerne in Revision gehen würde.

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