8. Oktober 2012 von Hartmut Fischer
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Mietrechtsänderungsgesetz im Rechtsausschuss

Mietrechtsänderungsgesetz im Rechtsausschuss

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8. Oktober 2012 / Hartmut Fischer

Am kommenden Montag befasst sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Mietrechtsänderungsgesetz. Insgesamt sollen elf Sachverständige zu diesem Gesetzt gehört werden.

Zur Debatte stehen die folgenden Punkte:

  • Mietminderung soll bei energetischen Sanierungen für bis zu drei Monate ausgeschlossen werden.
  • Contracting-Kosten sollen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.
  • Zahlungsverzug bei der Mietkaution soll wie Zahlungsverzug bei der Miete behandelt werden und damit eine fristlose Kündigung ermöglichen.
  • Mieterhöhungen sollen nicht mit zusätzlichen Kosten durch Wohnungsmodernisierung zusammenfallen (Antrag SPD).
  • Kommunen sollen ein Interventionsrecht erhalten, um Maßnahmen zur Steigerung des Wohnwertes zu verhindern, die zu prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen führen (Antrag SPD).
  • Es sollen nur 9 % statt bisher 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung umgelegt werden können (Antrag SPD).
  • Einführung eines Qualifizierten Mietspiegels und eines Betriebs- und Heizkostenspiegels für ganz Deutschland (Antrag Die Linke).
  • Wohnkosten sollen 30 % des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes nicht überschreiten (Antrag Die Linke).
  • Gerechtere Verteilung der Kosten für eine energetische Sanierung auf Allgemeinheit, Eigentümer und Mieter (Antrag Bündnis 90 / Die Grünen).
  • Ohne betrügerische Absicht zahlungsunfähige Mieter sollen nicht unter den Begriff der Mietnomaden fallen (Antrag Bündnis 90 / Die Grünen).
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