6. Juni 2023 von Hartmut Fischer
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NRW lockert Abstandsregeln für Photovoltaik und Wärmepumpe

NRW lockert Abstandsregeln für Photovoltaik und Wärmepumpe

© Olga Guiskaja / Vecteezy

6. Juni 2023 / Hartmut Fischer

Die Abstandsregeln in der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen machte in vielen Fällen die Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen unmöglich. Auf schmalen Grundstücken konnte der geforderte Grenzabstand nicht eingehalten werden. Die Landesregierung hat nun die Regelungen gelockert, sodass mehr Immobilieneigentümer regenerative Energie nutzen können.

Grenzabstand nur noch 50 Zentimeter

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Wärmepumpe oder eine PV-Anlage auf seinem Grundstück installieren möchte, muss nur noch 50 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Zuvor galt für Wärmepumpen ein Mindestabstand von drei Metern. „Bei den vielen Reihenhäusern und Doppelhaushälften, deren Grundstücke oft nur 6 Meter breit sind, war eine Wärmepumpe damit ausgeschlossen“, berichtet Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Für PV-Anlagen galt ein Mindestabstand von 50 Zentimetern nur für spezielle, nicht brennbare Module. Allgemein galt ein Mindestabstand von 1,25 Metern. Mit der neuen NRW-Bauordnung, die zum Januar 2024 in Kraft treten soll, wird der neue Abstand von 50 Zentimetern für alle PV-Anlagen und Wärmepumpen eingeführt.

Vorgezogene gültigkeit der neuregelung

„Dank einem Runderlass des zuständigen NRW-Bauministeriums benötigt die in der aktuell noch geltenden Bauordnung stehenden Abstände jedoch schon heute niemand mehr einzuhalten“, berichtet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Die Bauämter sind verpflichtet, entsprechende Abweichungen zuzulassen.“ Dazu müssen die Bauherren einen Antrag stellen. (Das Antragsformular finden Sie hier.)

Keine zusätzlichen genehmigungen

Die Bauämter dürfen Ihre Zustimmung nicht von einer schriftlichen Einverständniserklärung der Nachbarn abhängig machen. Auch eine Anhörung der Brandschutzdienststelle, also der Feuerwehr, ist nicht nötig. Diese Klarstellungen an seinem schon vom Dezember 2022 datierenden Runderlass hatte das NRW-Bauministerium jetzt vorgenommen, nachdem einige Bauämter entsprechende Nachweise verlangt hatten.

planskizze der Platzierung einer Wärmepumpe

Für eine Wärmepumpe ist eine Planskizze ihrer Positionierung auf dem Grundstück, aber kein Lärmschutzgutachten erforderlich. Bauherrn müssen nur über eine sogenannte Unternehmerbescheinigung verfügen, die bestätigt, dass das Gerät die Immissionsschutzregeln einhält. Die bekommt man vom Installateur der Wärmepumpe. Sie ist dem Bauamt aber nicht zur Prüfung vorzulegen, nur für eventuelle Beschwerden oder Kontrollen vorzuhalten und daher auch beim Verkauf an den neuen Eigentümer weiterzugeben.


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