11. Juli 2017 von Hartmut Fischer
Teilen

NRW: Lockerungen im Mietrecht?

NRW: Lockerungen im Mietrecht?

11. Juli 2017 / Hartmut Fischer

Neben der Abschaffung der Mietpreisbremse plant die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen weitere Änderungen des Mietrechts, die für Vermieter durchaus positiv ausfallen.

So will man die Kappungsgrenzen-Verordnung, die derzeit für 59 nordrheinwestfälische Kommunen gilt, abschaffen. Danach darf in den betroffenen Gemeinden die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 15 % angehoben werden. Fällt die Verordnung, könnte auch hier die Miete um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren angehoben werden.

Außerdem soll auch die Kündigungssperrfrist-Verordnung soll abgeschafft werden. Die Verordnung verlängert die Sperrfrist, in der die in eine Eigentumswohnung umgewandelte Wohnung nicht wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung gekündigt werden darf. Die Frist beläuft sich normalerweise auf drei Jahre. Die Verordnung verlängert diese Frist für Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster auf acht und für 33 weitere Kommunen au8f fünf Jahre.

Auch die Umwandlungsverordnung steht auf der Abschussliste der neuen Landesregierung. Diese gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von günstigen Mietwohnungen in teure Eigentumswohnungen zu untersagen.

Darüber hinaus soll auch die Zweckentfremdungs-Verordnung fallen. Danach können Kommunen Gebiete festlegen, in denen ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht. In diesen Bereichen muss dann eine Genehmigung eingeholt werden, wenn Wohnraum in Büroräume oder Gewerbeflächen umgewandelt werden sollen. Solche Satzungen bestehen derzeit in Bonn, Dortmund, Köln und Münster.

Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wird auch das Wohnungsaufsichts-Gesetz in seiner derzeitigen Form zumindest in Frage gestellt. Das Gesetz greift, wenn Wohnungen verwahrlost, vernachlässigt oder überbelegt werden. Neben dem „normalen“ juristischen Weg hat der Mieter in diesem Fällen die Möglichkeit, sich von der Kommunalverwaltung helfen zu lassen. Das Amt kann dann im äußersten Fall auch die Unbewohnbarkeit der Wohnung feststellen.

Wichtig

Diese Änderungen ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP vom 16.06.2017. Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu diesen weitgreifenden Erleichterungen für den Vermieter kommt.

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.