21. Juni 2018 von Hartmut Fischer
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Rasenmähen erlaubt?

Rasenmähen erlaubt?

21. Juni 2018 / Hartmut Fischer

In den Sommermonaten debattieren Hauseigentümer beziehungsweise Mieter über die Frage, wann der Rasenmäher angeworfen darf und ob es Zeiten gibt, in denen der Betrieb der Geräte untersagt ist.

Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsgesetzes (32. BImSchV) darf grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht gemäht werden. Außerdem ist das Mähen in der Zeit von 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens untersagt. Daneben gelten auch Regelungen, die von den Bundesländern beziehungsweise Kommunen festgelegt werden. So gilt in sehr vielen Ländern auch eine Mittagsruhe, die das Mähen meist in der Zeit vom 13:00 bis 15:00 Uhr untersagt.

Wer gegen die Bestimmungen der 32. BlmSchV verstößt, riskiert ein Bußgeld, das bis zu 3.000 Euro betragen kann. Dabei spielt es keine Rolle ob die Zeiten vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten wurden. Außerdem kann eine Zivilklage auf Unterlassung drohen.

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