18. Juni 2026 von Hartmut Fischer
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Steuern sparen bei Mietimmobilien

Steuern sparen bei Mietimmobilien

© Sorrorwoot Chaiyawong / Sorrorwoot Chaiyawong ecteezy

18. Juni 2026 / Hartmut Fischer

Mieteinnahmen müssen versteuert werden? Das stimmt nicht ganz. Denn von den Mieteinnahmen können die sogenannten Werbungskosten abgezogen werden. Das sind alle Ausgaben, die Ihnen entstehen, wenn Sie ein Mietobjekt bauen oder kaufen, und alle Kosten, die für den laufenden Mietbetrieb entstehen. Dabei sind aber eine Reihe von Regeln zu beachten. Durch die Vermietung entstehen aber auch einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Hauskauf oder Hausbau

Die Kosten einer Immobilie können abgeschrieben werden. Das heißt, dass man jährlich einen bestimmten Prozentanteil von den Steuern abziehen kann. Derzeit gilt ein jährlicher Abschreibungssatz von 2 %, der immer gleich bleibt (lineare Abschreibung – § 7 Abs. 4 EStG). Bei der degressiven Abschreibung werden 5 % vom jeweiligen verbliebenen Abschreibungswert abgezogen. Details hierzu finden Sie auch in unserem Beitrag „Abschreibung von Immobilien“.

Der Abschreibungssatz kann sich bei einer kürzeren Nutzungsdauer für die Immobilie erhöhen. Die kürzere Nutzungsdauer kann per Gutachten festgelegt werden. Aber Vorsicht: Bei einer nachträglich festgelegten Nutzungsdauer neigt das Finanzamt dazu, den Grundstückswert höher anzusetzen. Da dieser Wert nicht abgeschrieben werden kann, kommt es vor, dass sich nach der Neufestsetzung die kürzere Nutzungszeit negativ für den Immobilienkäufer auswirkt. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Steuerersparnis? Der erste Eindruck täuscht.“

Das wird oft übersehen

Es gibt eine Reihe von Posten, die von Immobilieneigentümern oft übersehen werden.

Die meisten Immobilien werden über Kredite finanziert. Kreditraten hierfür setzen sich dann aus dem Tilgungsbetrag und den Kreditzinsen zusammen. Während der Tilgungsbetrag nicht steuerlich absetzbar ist, können die Zinsen geltend gemacht werden.

Hier eine Checkliste der bei einer vermieteten Immobilie absetzbaren Kosten (soweit diese vom Vermieter getragen und nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden):

Absetzbare Kosten Hinweise
Grundsteuer Komplett absetzbar
Wassergebühren Einschließlich Grundgebühren
Abwassergebühren Schmutz- und Niederschlagswasser
Straßenreinigung Erschließungs- und Ausbaubeiträge (für erstmaligen Straßenbau, Gehwegbau, erstmalige Straßenbeleuchtung und nach dem Baugesetzbuch) gehören zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Grundstücks und sind steuerlich nicht sofort abziehbar.
Winterdienst  Auch Kosten von externen Dienstleistern
Schornsteinfeger
Gebäudeversicherung Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hochwasser usw.
Haftpflichtversicherung Für Haus- und Grundbesitzer
Gewässerschadenhaftpflicht Bei Öltanks empfohlen
Hausmeisterkosten Nur für vermietungsbezogenen Anteil
Gartenpflege Nur laufende Pflege
Treppenhausreinigung Wenn von externen Dienstleistern erledigt
Aufzugskosten Aufwand für Wartung und Betrieb
Stromkosten Nur für Gemeinschaftsflächen
Sonstiges Laufende Kosten und andere Kosten, die nicht vom Mieter getragen wurden
Kontoführungsgebühren Kontoführungsgebühren, Porto und Telefonkosten, Fachliteratur

Steuerberatungskosten, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten

Mitgliedsbeiträge Haus & Grund, Fahrten zur Immobilie, Inseratskosten, Maklerkosten bei Vermietung, Mietausfallversicherung, Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen

Darlehensnebenkosten, Erbbauzinsen

 

 

 

 

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