4. Mai 2017 von Hartmut Fischer
Teilen

Terrassenanbau abgewiesen

Terrassenanbau abgewiesen

4. Mai 2017 / Hartmut Fischer

Eine Terrasse mit bodentiefen Fenstern muss der Mieter nicht dulden, wenn die Terrasse direkt neben einem Abstellplatz für Mülltonnen steht und alle Hausbewohner und -besucher an der Terrasse vorbeigehen müssen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 20.07.2016 (Aktenzeichen 216 C 98/16).

In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um den geplanten Ausbau einer Parterre-Wohnung. Der Vermiete wollte diese um eine Terrasse mit entsprechenden bodentiefen Türen erweitern. Er sah darin auch eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietwohnung. Der Vermieter wies jedoch darauf hin, dass alle Mieter beziehungsweise deren Gäste an der Terrasse vorbeigehen würden. Außerdem befand sich in unmittelbarer Nähe der Terrasse ein Abstellplatz für die Mülltonnen des Hauses. Aus diesen Gründen sah der Mieter in der geplanten Terrasse keine Verbesserung der Wohnsituation und verweigerte seine Zustimmung zu den Umbaumaßnahmen. Der Vermieter versuchte daraufhin die Zustimmung des Mieters gerichtlich zu erzwingen. Allerdings ohne Erfolg. Auch das Amtsgericht Berlin Charlottenburg sah in dem geplanten Terrassen-Anbau keine Modernisierungsmaßnahme, die der Mieter nach § 555 d Abs. 1 BGB hätte dulden müssen.

Grundsätzlich, so das Gericht, seien mit einem Terrassenanbau Vorteile für den Mieter verbunden. So entstehe eine zusätzliche Nutzfläche und der Bereich könne auch für den Aufenthalt der Mieter genutzt werden. Dennoch könne im vorliegenden Fall nicht von einer Modernisierungsmaßnahme nach § 555 b Nr. 4 BGB gesprochen werden („Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, … durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird …“). Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Gebrauchswert nicht nachhaltig erhöht würde. Es sah in der Terrasse im Gegenteil eine Einschränkung der Privatsphäre des Mieters. Dieser könne kein Interesse an einer Terrasse haben, auf der er den Blicken der anderen Personen im Haus ausgesetzt sei. Hinzu käme die Nähe des Abstellplatzes für die Mülltonnen, die den Sinn und Wert einer Terrasse deutlich schmälere. 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.