30. September 2026 von Hartmut Fischer
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Und was ist mit dem Keller?

Und was ist mit dem Keller?

© Ivan Tsyrkunovich / Vecteezy

30. September 2026 / Hartmut Fischer

In Mehrfamilienhäusern unterscheidet man Kellerräume, die von allen Mietern genutzt werden können, und Räume, die einem Mieter individuell zur Verfügung stehen. Häufig ist unklar, welche Rechte die Mieter haben.

Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht

Kellerräume werden im Mietvertrag mitvermietet.  Sie zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche (bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen). . In den gemieteten Kelleräumen hat der Mieter das Hausrecht. Ohne Genehmigung des Mieters können dann auch Handwerker den Kellerraum nicht betreten.

Zuteilung von Kellerräumen

Wenn im Mietvertrag nicht explizit beschrieben ist, um welchen Raum es sich handelt, kann der Vermieter die Räume nach seinen Wünschen zuordnen. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter dürfen die Mieter die ihnen zugewiesenen Räume nicht tauschen.

Kellerübergabe

Zieht ein Mieter ein und steht ihm ein Kellerraum zu, muss dieser Raum leer sein. Bei Wohnungsrückgabe durch den Vormieter inspiziert man deshalb auch die Kellerräume. Räumt der Vormieter den Kellerraum nicht, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, dies innerhalb einer von Ihnen festgelegten Frist zu erledigen. Ist der Keller nach Ablauf der Frist nicht geräumt, können Sie dies von einem Entsorgungsunternehmen erledigen lassen. Die Kosten ziehen Sie von der Kautionsrückzahlung ab.

Mangel im Keller

Wurde ein Kellerraum „wie gesehen akzeptiert“ vermietet, besteht zunächst kein Anspruch auf zusätzliche Maßnahmen des Vermieters. Unter Umständen kann aber etwa eine bereits vorhandene, aber defekte Deckbeleuchtung als Mangel gesehen werden, den der Vermieter beseitigen muss. Dies gilt jedoch nicht für einen Bretterverschlag in einem Altbau, in dem sich noch nie eine Beleuchtung befunden hat. Bei Altbauten gelten die Anforderungen , die in der Bauphase galten.

Wird ein Kellerraum nur „so weit verfügbar“ vermietet, kann der Mieter keine Ansprüche geltend machen, wenn der Kellerraum feucht ist.

Was darf im Keller gelagert werden?

Im Keller dürfen  Haushalts- und Lagergegenstände gelagert werden. Allerdings kann die Lagerung durch den Mietvertrag oder die Hausordnung eingeschränkt werden. Außerdem sind diverse Vorschriften, wie zum Beispiel der Brandschutz, zu beachten.

Meist nicht erlaubt ist die Lagerung von

  • größeren Mengen Benzin, Spiritus, Lösungsmittel, Lacke oder andere leicht entzündliche Flüssigkeiten;
  • Druckgasbehältern und insbesondere Flüssiggasflaschen;
  • Feuerwerkskörpern oder andere explosionsgefährliche Stoffe;
  • allem, was Flucht- und Rettungswege, Treppenhäuser oder notwendige Durchgänge versperrt.

Bei Heizungs- und Technikräumen gelten meist zusätzliche, strengere Brandschutzvorgaben.

Erlaubt ist im Keller das Lagern von

  • Möbeln,
  • Kleidung und Textilien,
  • Büchern und Akten
  • üblichen  Haushaltsgegenständen.

Haushaltschemikalien sind in kleinen Mengen sicher und wie vom Hersteller vorgeschrieben zu verpacken und zu lagern. Eingelagerte Lebensmittel dürfen keine Schädlinge einschleppen oder zu Geruchsbelästigungen führen. Bei Elektrogeräten und Akkus ist hauptsächlich der Brandschutz zu beachten.


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