17. April 2022 von Hartmut Fischer
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Verschärfung des Mietwucherparagrafen kommt wohl doch nicht

Verschärfung des Mietwucherparagrafen kommt wohl doch nicht

© Zerbor / Shutterstock

17. April 2022 / Hartmut Fischer

Nachdem der Bundesrat eine Initiative zur schärferen Ahndung von Mietwucher eingebracht hat, zeigt sich jetzt, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Bundestag scheitern werden, da aus Reihen der Koalitionsparteien die ablehnenden Stimmen mehren.

Den Gesetzentwurf des Bundesrates können Sie hier einsehen.

bundesrat fordert härtere strafen und leichtere beweisführung

Der Bundesrat will eine Anhebung der Bußgelder für Vermieter durchsetzen, die sich bei Mieterhöhungen des Wuchers schuldig machen. Gleichzeitig soll es für den Mieter leichter werden, den Wucher nachzuweisen.

Bundesregierung sieht verschärfungen skeptisch

Wie die „Bild“-Zeitung nun berichtet, hat sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) Bedenken angemeldet und dem Bundeskabinett die Ablehnung der Initiative vorgeschlagen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sollen der Ablehnung zugestimmt haben. Die anderen Ressortleiter sprachen sich zumindest nicht gegen die Ablehnung aus. Der Gesetzesentwurf wird jetzt zusammen mit dem Beschluss der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet, der dann abschließend darüber entscheidet.

Vorschlag des Bundesrates nicht neu

Der Gesetzentwurf ist nicht neu. Er wurde bereits 2019 vom Freistaat Bayern und den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht und auch an den Bundestag weitergeleitet. Dort konnte er aber vor den Wahlen nicht mehr behandelt werden. Da Anträge aus einer abgelaufenen Legislaturperiode in der neuen Periode nicht mehr verabschiedet werden dürfen, musste der Antrag nochmals eingereicht werden.

Geht es nach dem Antrag des Bundesrates, soll Mietwucher härter bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, heißt es in der Entwurfsbegründung.

 

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