24. Juli 2012 von Hartmut Fischer
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Vorsicht bei Gasleitungs-Check

Vorsicht bei Gasleitungs-Check

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24. Juli 2012 / Hartmut Fischer

Gasleitungen müssen einmal im Jahr auf ihre Dichtigkeit geprüft werden. Sie sollten jedoch aufpassen, wenn man Ihnen für diesen Check einen teuren Vertrag anbietet. Denn für die jährliche Kontrollen reicht eine Sichtprüfung aus, die Sie auch selbst vornehmen können. Eine umfassende Prüfung muss lediglich alle zwölf Jahre erfolgen. Diese Untersuchung dürfen aber nur von Installateuren vorgenommen werden, die beim Gasversorger registriert sind. Darüber hinaus können diese Hauptkontrollen auch vom Versorgungsunternehmen selbst durchgeführt werden.

 

Wie die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund berichtet, wurden in jüngster Zeit Hauseigentümer spezielle Serviceangebote unterbreitet. Gegen gute Bezahlung sollte dann die Prüfung der Gasleitungen jährlich vorgenommen werden. Doch der Verband warnt davor, solche Angebote übereilt anzunehmen. Haus und Grund stellt in einer Pressemitteilung klar, dass bei der vorgeschriebenen jährlichen Kontrolle die Leitungen lediglich auf offensichtliche Schäden durch Augenschein geprüft werden müssen. Diese Kontrolle könne man auch selbst durchführen. Über die Durchführung der Prüfung solle man dann ein Protokoll erstellen, in dem das Datum der Prüfung und die Ergebnisse festgehalten werden. So könne die Prüfung jederzeit belegt werden. 

 

Eine umfassende Prüfung auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit der Leitungen muss alle zwölf Jahre erfolgen. Meist sind die Anbieter der Serviceverträge hierzu jedoch nicht berechtigt. Lediglich vom Gaslieferanten zertifizierte Unternehmen oder der Gasversroger selbst dürfen diese Kontrollen durchführen. 

 

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