5. Juli 2017 von Hartmut Fischer
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Wahlen sorgten für vermieterfreundlicheres Klima

Wahlen sorgten für vermieterfreundlicheres Klima

5. Juli 2017 / Hartmut Fischer

Geht es nach den Koalitionsverträgen, die in Düsseldorf und Kiel unterzeichnet wurden, wird die sogenannte Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bald nicht mehr geben. In diesen Bundesländern soll dann auch die Kappungsgrenzenverordnung abgeschafft werden. Darüber hinaus wurden einige Vermieterfreundliche Regelungen in den jeweiligen Koalitionsverträgen festgelegt.

Die Regierungsparteien der „Jamaika-Koalition“ (CDU, FDP, Grüne) in Schleswig-Holstein hat vereinbart, die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für der Jahre auszusetzen. Außerdem schreiben die Koalitionäre in ihrem Vertrag:

Wichtig

„Wir wollen darüber hinaus in der Landesbauordnung (LBO) verbesserte Möglichkeiten zur Nachverdichtung etwa durch flexiblere Regelungen zur Gebäudehöhe und zu Baugrenzlinien sowie Abweichungsmöglichkeiten bei Abstandsflächenregelungen schaffen. Bei den Stellplatzvorgaben der LBO werden wir zweckgebundene Befreiungsmöglichkeiten etablieren.“ (Auszug Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein 2017)

Auch in Nordrhein-Westfalen, wo jetzt eine Schwarz-Gelbe Koalition das Sagen hat, zeichnet sich ein Vermieterfreundlicheres Klima ab. Wer einen Hausbau plant, darf sich darauf freuen, dass das Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. CDU und FDP wollen das Bauen schneller ermöglichen:

Wichtig

„Dazu werden wir Baugenehmigungsverfahren durch die Einführung verbindlicher Fristen zur Bescheidung von Bauanträgen deutlich beschleunigen. Über Anträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren soll künftig innerhalb von einem Monat und über Bauanträge in der Regel in zwei Monaten entschieden worden sein.“ (Auszug Koalitionsvertrag NRW 2017)

Außerdem wollen die Regierungsparteien in NRW mit einigen Gesetzen und Bestimmungen aufräumen:

Wichtig

„Das Bundesrecht enthält bereits einen weitreichenden Mieterschutz. Darüber hinausgehende landeseigene Regelungen sind daher nicht erforderlich. Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen.“ (Auszug Koalitionsvertrag NRW 2017)

Auf Bundesebene will man eine Initiative starten, um eine dreiprozentige lineare Abschreibung und eine zeitglich begrenzte Sonderabschreibung zu ermöglichen. 

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