27. Oktober 2016 von Hartmut Fischer
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Wann beginnt die Heizperiode?

Wann beginnt die Heizperiode?

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27. Oktober 2016 / Hartmut Fischer

Die Heizperiode ist gesetzlich nicht festgelegt. Häufig wird in den Mietverträgen eine Periode von Oktober bis einschließlich April des nächsten Jahres bestimmt. Aber die Heizperiode ist nicht von einem Datum sondern von den Temperaturen abhängig. Wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18° fällt und dieser Zustand voraussichtlich über mehrere Tage anhält, muss die Heizung eingeschaltet werden.

Die Zimmertemperatur muss in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr zwischen 20° und 22° sichergestellt werden. Mietvertragsklauseln, die den Zeitraum oder die Temperatur herabsetzen sind nicht wirksam. Werden die 20° bis 22° nicht erreicht, handelt es sich um einen Mangel, den der Vermieter abstellen muss. Geschieht dies nicht, kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung vornehmen.

Der Mieter ist jedoch nicht verpflichtet, die Räume auf die vorgenannten Temperaturen zu beheizen. So lange sichergestellt ist, dass keine Wohnungsschäden auftreten (z.B. Feuchtigkeits- oder Frostschäden), kann er auch auf das Heizen von Räumen ganz verzichten.

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