27. Oktober 2016 von Hartmut Fischer
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Ab November: Nur noch Einzug muss bestätigt werden

Ab November: Nur noch Einzug muss bestätigt werden

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27. Oktober 2016 / Hartmut Fischer

Häufig war zu lesen, dass das gerade mal ein Jahr geltende Meldegesetz ab November nicht mehr gilt. Doch das ist nur zum Teil richtig. Es ist lediglich die Verpflichtung weggefallen, den Auszug eines Mieters zu bescheinigen. Weiterhin gilt aber, dass der Vermieter den Einzug eines Mieters bescheinigen muss. Der Mieter muss die Bescheinigung dem Einwohnermeldeamt vorlegen. Der Vermieter muss den Einzug binnen 14 Tagen nach Beginn des Mietverhältnisses bescheinigen. Wird keine Bescheinigung ausgestellt, muss der Vermieter mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Das neue Meldegesetz wurde vor einem Jahr eingeführt, um Scheinmietverhältnisse zu verhindern und insbesondere Kriminellen das Untertauchen zu erschweren. Da hierfür die Bescheinigung eines Einzugs ausreicht, verzichtet man ab November auf die Bescheinigung des Auszugs.

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