16. August 2011 von Hartmut Fischer
Teilen

Wenn Nachbars Auto den Weg versperrt

Wenn Nachbars Auto den Weg versperrt

Teilen
16. August 2011 / Hartmut Fischer

Das kommt leider immer wieder vor. Fahrzeuge werden so abgestellt, dass die Einfahrt zu einem Grundstück blockiert wird. Der Anlieger möchte das Auto entfernen – der Autofahrer besteht jedoch auf seinem Recht, da er sich auf einem öffentlichen Gelände befindet. In einem solchen Streitfall musste jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Er stellte in seiner Urteilsbegründung klar, wie man in solchen Fällen verfahren muss. 

Geklagt hatte in dem zu entscheidenden Fall ein Anlieger. Er klagte gegen die Mieter eines Nachbargundstückes. Das Grundstück des Klägers ist mit einem Stichweg ans öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Dieser Stichweg führt auch am Grundstück der beklagten Mieter vorbei. Der Kläger behauptete, dass die Familie des Beklagten häufig auf dem Stichweg geparkt hätten und so die Zufahrt zu seinem Grundstück unmöglich wurde. Er verlangte, dass dieses Verhalten untersagt würde.

In seiner Entscheidung stellte der BGH fest, dass nur im konkreten Fall eingegriffen werden dürfe. Also nur dann, wenn es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt. Wenn nimenad die Einfahrt benötige liege auch keine Eigentumsbeeinträchtigung vor. Auch eine kurzfriustige Blockade der Zufahrt zum Be- und entladen habe man grundsätzlich zu dulden. In allen anderen Fällen aber könne der Eigentümer die Blockierung durch Fahrzeuge auf öffentlichem Gelände abwehren.

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.