Wohnungsaufgabe und unerlaubte Übergabe

Wohnungsaufgabe und unerlaubte Übergabe
© Michael Külbel / Vecteezy
Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus, darf er sie nicht ohne Absprache mit dem Vermieter an eine andere Person übergeben. Das gilt auch in Fällen, in denen ein naher Verwandter in die Wohnung einzieht. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am 20.02.2025 (Aktenzeichen: 33093 C 422/24).
Heimliche Wohnungsaufgabe
In dem Verfahren ging es um die fristlose Kündigung eines Mieters. Der Mieter hatte sich beim Vermieter die Erlaubnis geholt, seinen Neffen in seiner Mietwohnung aufzunehmen. Der Vermieter erteilte die Erlaubnis, die sich aber ausdrücklich nur auf eine Mitbenutzung der Wohnung bezog.
Nach einigen Jahren zog der Mieter aus und der Neffe nutzte die Wohnung allein. Als der Vermieter hiervon erfuhr, verlangte er vom Mieter schriftlich dessen Stellungnahme, die dieser nicht beantwortete. Daraufhin wurde der Mieter vom Vermieter abgemahnt. Da der Mieter auch darauf nicht antwortete, kündigte der Vermieter fristlos, ersatzweise ordentlich.
Gericht: Wohnungsaufgabe führt zur fristlosen Kündigung
Am 5.12.2024 erging im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens ein Teilversäumnisurteil auf Räumung des Amtsgerichts Frankfurt/Main, das am 07.12.2024 zugestellt wurde. Am 13.12.2024 ging der Einspruch des Mieters gegen das Teilversäumnisurteil bei Gericht ein. Der Mieter wollte erreichen, dass das Teilversäumnisurteil aufgehoben wird. Der Vermieter wollte durchsetzen, dass der Neffe des Mieters als Gesamtschuldner in das Verfahren einbezogen wird.
Entscheidung des Amtsgerichts
Das Gericht gab dem Vermieter recht und entschied, dass
- der Vermieter Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung hat;
- die fristlose Kündigung aufgrund der Abmahnung rechtens war;
- die fristlose Kündigung zum 11.10.2024 wirksam wird;
- der Vermieter einer alleinigen Nutzung durch den Neffen nicht zustimmte.
In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der Vermieter die Aufnahme des Neffen in der Wohnung des Mieters gestattete. Damit wurde nicht die Überlassung der Wohnung an den Neffen erlaubt. Das Gericht führte darum in der Begründung aus, dass der Vermieter ein schützenswertes Interesse daran hat, dass ihm nicht quasi ein neuer Vertragspartner aufgedrängt wird und dass sein bisheriger Vertragspartner die Kontrolle über die Wohnung behält. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Neffe des Mieters in die Wohnung einzog. Auch nahen Familienangehörigen darf die Wohnung nicht zum alleinigen Gebrauch überlassen werden.