26. August 2014 von Hartmut Fischer
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Wohnungsfoto im Internet?

Wohnungsfoto im Internet?

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26. August 2014 / Hartmut Fischer

689474_web_R_B_by_Tim_Reckmann_pixelio.deEin Mieter muss es nicht dulden, dass seine Wohnung vom Vermieter fotografiert wird und diese Bilder ins Internet gestellt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Steinfurt.

Nach Meinung des Richters müsste hier auf der einen Seite das Eigentumsrecht des Vermieters gegenüber dem Eigentumsrecht des Mieters abgewogen werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass auf Seiten des Mieters auch dessen allgemeine Persönlichkeitsrechte durch die Aufnahmen beeinträchtigt würden. Gleichzeitig könne auch die Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Fotografieren beeinträchtigt wären.

Bei Abwägung der verschiedenen Rechte sei es dem Mieter nicht zuzumuten, dass er das Fotografieren der Wohnung und die Veröffentlichung der Bilder in Internetanzeigen dulden müsse.

Urteil des Amtsgerichts Steinfurt vom 10.04.2014 – Aktenzeichen: 21 C 987/13
Foto: © Tim Reckmann  / pixelio.de

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