
NRW: Prüffelder der Finanzämter 2018
Darauf achten Finanzbeamte ganz genau
Wo liegen die Schwerpunkte der Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung in diesem Jahr? Die meisten Bundesländer hüllen sich in Schweigen. Nicht so die OFD in Nordrhein-Westfalen.
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Worauf achtet die Finanzverwaltung in 2018?
Auch in diesem Jahr hat die OFD NRW ihre Liste mit den wichtigsten Prüffeldern für 2018 veröffentlicht. So liegen die Schwerpunkte in diesem Jahr bei allen Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen bei folgenden Prüffeldern:
- Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen
- Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG
Die Aufstellung gilt zwar nur für die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. Doch auch für anderen Bundesländer kann sie Anhaltspunkte liefern, worauf besonders geachtet wird.
Weitere Schwerpunkte in der Einkommensteuer:
Selbständige / Gewerbetreibende
- Raumkosten
- Grundstücksaufwendungen
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Verluste bei beschränkter Haftung
- Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
Nichtselbständige Arbeit
- Hohe Fahrtkosten
- Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
- Häusliches Arbeitszimmer
- Erstmalige doppelte Haushaltsführung
- Rückgängigmachung der Ein-Prozent-Versteuerung
- Aufteilung von NATO-Ruhebezügen
Vermietung und Verpachtung
- Vermietung und Verpachtung im Erstjahr
- Vermietung an nahe Angehörige
- Erhaltungsaufwendungen über 20.000 Euro
Außergewöhnliche Belastungen
- Heimunterbringung
- Unterstützung von Angehörigen im Ausland
Sonderausgaben
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Schulgeld
- Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleiches
- Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen
Sonstiges
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Erbauseinandersetzung bei Land- und Forstwirtschaft
- Ausländische Einkünfte
Weitere Schwerpunkte in der Umsatzsteuer:
- Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- Ferienwohnungen
Weitere Schwerpunkte in der Körperschaftsteuer:
- Gesellschafterbestand von Kapitalgesellschaften
Geben Sie Belege zu den Prüffeldern direkt ab
Ab der Steuererklärung für 2017 müssen die Belege eigentlich nicht mehr direkt der Einkommensteuer beigelegt werden. Die Finanzämter sollen fehlende Belege dann bei der Bearbeitung nachfordern. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen leben und Sie von einem der Prüffelder betroffen sind, empfehlen wir die Belege direkt beizulegen. So bekommen Sie Ihre Erstattung trotz der genauen Prüfung etwas schneller.
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