
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Um welche Renten geht es?
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Betroffen sind die folgenden Renten:
- Gesetzliche Altersrente, gesetzliche Erwerbsminderungsrente, gesetzliche Witwen-und Waisenrente,
- Renten aus berufsständischen Versorgungswerken (z.B. von Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern),
- private Rürup-Rente,
- Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen.
Wieviel wird versteuert?
Vor der Rentenreform spielte das Alter des Rentenberechtigten eine Rolle für die Höhe des steuerpflichtigen Teils seiner Rente. Das ist seit 2005 nicht mehr so. Heute ist das Jahr des Rentenbeginns entscheidend. Das Jahr des Rentenbeginns ist das Bewilligungsjahr, das Sie in Ihrem Rentenbescheid finden.
Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie Ihren Besteuerungsanteil.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % | Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % |
---|---|---|---|
Bis 2005 | 50 | 2023 | 83 |
2006 | 52 | 2024 | 84 |
2007 | 54 | 2025 | 85 |
2008 | 56 | 2026 | 86 |
2009 | 58 | 2027 | 87 |
2010 | 60 | 2028 | 88 |
2011 | 62 | 2029 | 89 |
2012 | 64 | 2030 | 90 |
2013 | 66 | 2031 | 91 |
2014 | 68 | 2032 | 92 |
2015 | 70 | 2033 | 93 |
2016 | 72 | 2034 | 94 |
2017 | 74 | 2035 | 95 |
2018 | 76 | 2036 | 96 |
2019 | 78 | 2037 | 97 |
2020 | 80 | 2038 | 98 |
2021 | 81 | 2039 | 99 |
2022 | 82 | 2040 | 100 |
Rentenfreibetrag: Wird dieser jedes Jahr neu ermittelt?
Nein, der Rentenfreibetrag wird nicht jedes Jahr neu ermittelt. Er wird ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, betragsmäßig festgeschrieben.
Daran ändern auch regelmäßige Rentenanpassungen nichts. Der Freibetrag bleibt konstant. Das heißt für Sie: Ihre Rentenerhöhungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, sodass der steuerpflichtige Teil der Rente in den Folgejahren ansteigt.
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1 Kommentar
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betrifft. steuerfreien Anteil der berufsständigen Leibrente.
Bei annähernd gleicher Rente 2016 und 2017 rechnen Sie mir iin der Steuerberechnung für 2017 einen steuerpflichtigen Anteil von 23217 € aus – für dasJahr 2016 waren es noch 19283 € Wie kommt die Differenz zustande? Auch in der Berechnung für den steuerfreie Anteil erscheint jetzt der Betrag von 21369€ für 2017 – 2016 betrug der noch 23720.
Die Rente hat sich in der Zeit um ca. 200€ erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Malte Hildebrandt