Frühstück
TagFrühstück mit dem Fiskus
Brötchen ohne Aufstrich kein Arbeitslohn
Kostenlose Mahlzeiten wie Frühstück und Mittagessen vom Chef müssen versteuert werden. Streit gibt es aber ums Brötchen: Unbelegt und trocken gilt dieses für den Fiskus bereits als steuerpflichtiges Frühstück. Der Bundesfinanzhof schafft hier nun Klarheit.
Trockenes Brötchen und Kaffee sind kein Frühstück
Keine Besteuerung als Arbeitslohn
Bekommen Angestellte kostenlos Mahlzeiten angeboten, müssen sie dies versteuern. Doch gilt bereits ein Brötchen mit Kaffee als steuerpflichtiges Frühstück?