Urteil vom 23.02.2011, I R 20/10
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren – Entstehungszeitpunkt eines Aufrechnungsanspruchs – Erfordernis der Darlegung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen auf Auszahlung gerichteten Leistungsantrag i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO
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Leitsätze
Einer Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31. Dezember 2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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