Urteil vom 07.12.2011, I R 30/08
Unionsrechtmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen aus Darlehen einer niederländischen Muttergesellschaft
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Leitsätze
Die hälftige Hinzurechnung der Zinsen aus Darlehen der in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaft zum Gewinn einer Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Nr. 1 GewStG 2002 verstößt weder gegen die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ABlEU 2003, Nr. L 157, 49) –Anschluss an das EuGH-Urteil vom 21. Juli 2011 C-397/09 "Scheuten Solar Technology" (IStR 2011, 590)– noch gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheitund auch nicht gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 24 DBA-Niederlande.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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