Urteil vom 09.03.2011, IX R 56/05
Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 – Abgrenzung zwischen sog. “echten” Verlusten und sog. “unechten” Verlusten – Absetzungen für Abnutzung – Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung
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Leitsätze
Unter den Begriff der “negativen Summen” in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. “echte” Verluste).
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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