Urteil vom 24.02.2011, VI R 21/10
Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu befriedigende) Masseverbindlichkeit – Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO – Begleichung der auf Neuerwerb anfallenden Einkommensteuer aus insolvenzfreiem Vermögen
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Leitsätze
Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, so dass die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit ist.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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