Vorsicht, Hilfe!
Private Hilfe in Steuersachen
Dem Kollegen bei der Steuererklärung helfen? Das macht Sie wahrscheinlich ungemein beliebt. Kann aber fatale Folgen haben.
Um sicher zu gehen, hier eine Liste, wer zu den Angehörigen zählt
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der Verlobte, die Verlobte
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der Ehepartner,
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Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie,
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Geschwister,
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Kinder der Geschwister,
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Ehepartner der Geschwister und Geschwister der Eheleute,
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Geschwister der Eltern,
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Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)
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Angehörige sind diese Personen auch dann, wenn1. eine Ehe nicht mehr besteht;2. die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;3. die häusliche Gemeinschaft bei Pflegekind und Pflegeeltern nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Steuerberatung?
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