15. Mai 2016 von Hartmut Fischer
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20 Hühner sind genug

20 Hühner sind genug

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15. Mai 2016 / Hartmut Fischer

In einem allgemeinen Wohngebiet dürfen nicht mehr als 20 Hühner oder vergleichbares Geflügel gehalten werden. Außerdem darf nur ein Hahn gehalten werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das Gericht ließ jedoch offen, ob in Einzelfällen bei entsprechend großem Gelände von dieser Regelung abgewichen werden kann.

In Ihrer Begründung führten die Richter aus, dass in allgemeinen Wohngebieten immer das Wohnen im Vordergrund stehe. Im Rahmen dieses Wohnanspruches können die dort lebenden Menschen erwarten, dass sie vor vermeidbaren Belästigungen und Beeinträchtigungen (hier Lärm und Geruch) geschützt werden.

Die Kleintierhaltung im Freien mit den damit verbundenen Geruchs- oder Geräuschs-Emissionen kann deshalb diesen Wohninteressen zuwiderlaufen.  Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schloss sich deshalb einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts an, dass für ein Wohngebiet eine maximale Hühnerhaltung von höchstens 20 Hennen und einem Hahn erlaubte.

Urteil des Verwaltungsgerichtshof Bayern vom 28.04.2016 – Aktenzeichen 9 CS 15.2118
Foto: Sandra Krumme / pixelio.de 

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