5. September 2018 von Hartmut Fischer
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Mietpreisbremse soll verschärft werden

Mietpreisbremse soll verschärft werden

5. September 2018 / Hartmut Fischer

Das Bundeskabinett hat am 05.09.2018 Verschärfungen der umstrittenen „Mietpreisbremse“ beschlossen. Die Verschärfungen sollen voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten und gehen jetzt in die Diskussion der Verbände.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) konnte sich nicht in allen Punkten durchsetzen. So bleibt es bei der Regelung, dass die Bremse lediglich in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gelten, der von den Bundesländern festgestellt werden muss. Barley wollte die Grenze ursprünglich flächendeckend einführen, scheiterte aber am Widerstand der CDU.

Zukünftig ist der Vermieter verpflichtet, von sich aus darauf hinzuweisen, wenn die Miete höher als 10 % über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt und dies auch begründen, indem er beispielsweise die Höhe der Vormiete vor Vertragsabschluss offenlegt, nachweist, dass es sich um die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung handelt. Ist der Mieter der Meinung, seine Miete sei zu hoch, kann er dies ohne Begründung mitteilen.

In den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, dürfen nicht mehr 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern nur noch 8 %. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre. Ein sogenanntes „vereinfachtes Verfahren“ gilt für Modernisierungen bis zu 10.000 Euro. Für ganz Deutschland gilt, dass nach einer Modernisierung die Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen darf.

Werden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, um den Mieter loszuwerden, hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Von einer „Rausmodernisierung“ geht das Gesetz aus, wenn

  • Die Modernisierungsarbeiten nicht spätestens zwölf Monate nach der Ankündigung begonnen werden.
  • Die angekündigte Mieterhöhung die geltende Miete mindestens verdoppelt.
  • die Modernisierungsarbeiten in einer Weise durchgeführt werden, die geeignet sind, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen, oder
  • die Arbeiten nach Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwölf Monate ruhen.

Außerdem kann eine Modernisierung beziehungsweise deren Ankündigung in missbräuchlicher Weise mit einer Geldbuße von 100.000 Euro geahndet werden.

Sowohl Mieter- als auch Vermieterverbände haben bereits harsche Kritik an dem Gesetzentwurf geübt. Es ist zu erwarten, dass die Bestimmungen zumindest teilweise noch geändert werden.

 

 

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