28. November 2018 von Hartmut Fischer
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Grundsteuer: Finanzminister mit neuem Vorschlag

Grundsteuer: Finanzminister mit neuem Vorschlag

28. November 2018 / Hartmut Fischer

(Update: 28.11.2018 – 13:55)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Grundsteuer muss bis Ende 2019 reformiert werden. Mehrere Vorschläge zu diesem Thema wurden bereits vorgelegt.

Lesen Sie hierzu auch unsere Beiträge:
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Nachteilige Grundsteuerreform

Vorschlag des Finanzministers

Nun hat sich auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu Wort gemeldet. Seine Vorstellungen gehen in Richtung einer individuellen Berechnung der Grundsteuer.

Bisherige Berechnung der Grundsteuer

Derzeit wird zur Berechnung der Grundsteuer der Einheitswert zugrunde gelegt, der auf Basis des Grundstückswerts von 1935 (östliche Bundesländer) beziehungsweise 1964 (Westdeutschland) festgelegt wurde. Dieser Einheitswert mit der sogenannten Grundsteuermesszahl multipliziert. Die Grundsteuermesszahl bewegt sich im Bereich von 2,6 bis 6,0 Promille. Aus der Multiplikation des Einheitswertes mit der Grundsteuermesszahl ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Dieser Betrag wird von den Kommunen mit dem sogenannten Hebesatz mal genommen. Der Hebesatz ist ein Prozentwert und schwankt von Kommune zu Kommune. Während einige wenige Orte sogar ganz auf einen Hebesatz verzichten, steigt er in anderen Bereichen auf 500 % und erreicht in der Spitze sogar nahezu 1000 %. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist die jährliche Grundsteuer, die die Kommune in vier gleich großen Raten einzieht.

Das vorgeschlagene Modell

Der Einheitswert soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums  nach der Reform auf der Basis von fünf Werten ermittelt werden:

  • Nettokaltmiete
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Grundstücksgröße
  • Regionaler Bodenrichtwert

Für selbst genutztes Wohneigentum wird eine fiktive Miete festgelegt, für die das Finanzministerium regionale Richtwerte vorgeben will. Bei Mietwohnungen wird die vereinbarte Miete zugrunde gelegt.

Die Angaben zur Grundsteuer sollen alle sieben Jahre neu ermittelt werden. Damit will man vermeiden, dass man wieder veraltete Zahlern anwendet, die vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. Um den Aufwand für den Steuerzahler zu minimieren, solle es nach einer Ersterhebung vorbereitete digitale Steuererklärungen geben.

Damit es nicht zu extremen Steuererhöhungen kommt, will man die jeweilige Steuermesszahl anpassen. Außerdem geht man davon aus, dass die Kommunen die Hebesätze so anpassen, dass die letztlich zu zahlende Grundsteuer nicht erheblich ansteigt.

Detailinformationen liegen noch nicht vor

Detaillierte Informationen zum „Scholz-Modell“ liegen allerdings noch nicht vor. Einen Beitrag hierzu in der Bildzeitung kommentierte Scholz mit den Worten: „Die Bild-Zeitung ist kein Steuerfachblatt“ und stellte fest, dass da „viertelweise etwas aufgeschnappt“ worden sei. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums findet man derzeit noch keine Informationen zu dem neuen Vorschlag.

Bereits Kritik aus den eigenen Reihen

Obwohl noch keine Details bekannt sind, wurde der Vorstoß bereits vom stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner kritisiert. Er befürchtet durch die Neuregelung eine Erhöhung der Mietnebenkosten. Gegenüber der Funke-Mediengruppe stellte er außerdem klar: „Ich bin schon lange dafür, dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieten umgelegt werden darf“.

Wie geht es weiter?

Der derzeitige Zeitplan sieht so aus, dass eine reformierte Grundsteuer bis Ende 2019 verabschiedet werden soll. Damit wäre die Vorgabe des Bundesverfassungsgericht erfüllt. Nach den dann neuen Regelungen soll aber erst ab 2015 kassiert werden. Den Zeitraum von fünf Jahren benötigt man, um die notwendigen verwaltungstechnischen Voraussetzungen zur Berechnung zu schaffen.

 

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